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Wohnraummiete: Herausgabeanspruch des Vermieters im Wege der Zwangsräumung

In Bottrop tobte ein erbitterter Kampf um vier Wände: Wasserschäden und ausbleibende Zahlungen eskalierten in einer Kündigungswelle, die nun vor Gericht landete. Wer behält die Oberhand im Streit um die Wohnung – Vermieter oder Mieter? Ein Urteil in Bottrop lässt aufhorchen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Bottrop
  • Datum: 09.01.2025
  • Aktenzeichen: 8 C 284/23
  • Verfahrensart: Rechtsstreit
  • Rechtsbereiche: Mietrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger: Vermieter der Wohnung.
    • Beklagter: Mieter der Wohnung. Der Beklagte argumentierte, dass das Mietverhältnis nicht durch die Kündigungen beendet wurde.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Der Beklagte mietete vom Kläger eine Wohnung. Es gab Streitigkeiten über die Wirksamkeit mehrerer Kündigungen des Mietverhältnisses und die tatsächliche Wohnfläche, die im Mietvertrag falsch angegeben war.
    • Kern des Rechtsstreits: Ist das Mietverhältnis durch eine der Kündigungen des Klägers beendet worden?
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen und auf die Widerklage des Beklagten wurde festgestellt, dass das Mietverhältnis nicht durch die Kündigungen beendet wurde.
    • Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis des Beklagten im schriftlichen Vorverfahren, welche der Beklagte trägt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Fall vor Gericht


Gericht Bottrop weist Räumungsklage ab: Mieter obsiegt im Streit um Wohnung in Bottrop

Mieter verweigert Schlüsselübergabe an frustrierten Vermieter in deutscher Wohnung.
Mieterrechte stärken: Gericht weist Räumungsklage ab | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Amtsgericht Bottrop hat in einem Urteil (Az.: 8 C 284/23) vom 09. Januar 2025 die Räumungsklage eines Vermieters gegen seinen Mieter abgewiesen. Zugleich stellte das Gericht auf Widerklage des Mieters fest, dass das Mietverhältnis über eine Wohnung in Bottrop nicht durch diverse Kündigungen des Vermieters beendet wurde. Das Urteil stärkt die Rechte von Mietern und wirft ein Schlaglicht auf die Anforderungen an eine wirksame Kündigung von Mietverträgen.

Hintergrund des Mietstreits: Wasserschäden und Mietrückstände in Bottroper Wohnung

Dem Rechtsstreit lag ein Mietverhältnis über eine Wohnung im Erdgeschoss eines Hauses in Bottrop zugrunde. Die monatliche Miete war auf 1.600 Euro festgelegt, wobei die tatsächliche Wohnfläche mit 120 qm kleiner war als im Mietvertrag angegeben (168 qm). Im Verlauf des Mietverhältnisses kam es zu Wasserschäden in der Wohnung, deren genaue Umstände jedoch zwischen Vermieter und Mieter umstritten blieben.

Zudem geriet der Mieter mit Mietzahlungen in Rückstand. Laut Gericht erfolgte im Zeitraum von September 2022 bis Februar 2023 sowie von Mai 2023 bis Juni 2024 keine Mietzahlung durch den Beklagten. Dies führte zu einer Reihe von Kündigungen seitens des Vermieters, die letztendlich Gegenstand des Gerichtsverfahrens wurden.

Kündigungswelle des Vermieters: Fristlose und fristgerechte Kündigungen im Fokus

Der Vermieter, vertreten durch seine Hausverwaltung, sprach im Laufe des Jahres 2023 und 2024 insgesamt fünf Kündigungen gegenüber dem Mieter aus. Die erste Kündigung erfolgte bereits am 09. Juni 2023, gefolgt von weiteren Kündigungen im November und Dezember 2023 sowie im Juni 2024. Als Gründe für die Kündigungen wurden Mietrückstände, eine zwischenzeitliche Nutzungsuntersagung der Wohnung durch die Stadt Bottrop und notwendige Sanierungsarbeiten angeführt.

Die Kündigungen erfolgten sowohl als außerordentliche fristlose Kündigungen als auch hilfsweise fristgerechte Kündigungen. Der Vermieter argumentierte, dass die Mietrückstände und die Nutzungsuntersagung jeweils einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen würden. Zudem wurde die Kündigung mit notwendigen Sanierungsarbeiten begründet, die aufgrund der Wasserschäden erforderlich seien.

Räumungsklage und Widerklage: Gericht muss über Bestand des Mietverhältnisses entscheiden

Nachdem der Mieter den Kündigungen nicht Folge leistete und die Wohnung nicht räumte, erhob der Vermieter Räumungsklage vor dem Amtsgericht Bottrop. Er forderte die Zwangsräumung des Mieters aus der Wohnung. Der Mieter widersetzte sich der Räumungsklage und erhob seinerseits Widerklage. Mit der Widerklage begehrte er die Feststellung, dass das Mietverhältnis durch die Kündigungen des Vermieters nicht beendet wurde und weiterhin Bestand hat.

Versäumnisurteile und Einspruch: Prozessuale Wendungen im Rechtsstreit

Im Laufe des Verfahrens ergingen zunächst zwei Versäumnisurteile. Ein Versäumnisurteil ergeht, wenn eine Partei in der mündlichen Verhandlung nicht erscheint oder nicht rechtzeitig auf Schriftsätze reagiert. Zunächst wurde der Mieter durch Versäumnisurteil zur Räumung verurteilt, gegen das er jedoch Einspruch einlegte. Später wurde die Klage durch Versäumnisurteil abgewiesen, gegen das wiederum der Vermieter Einspruch einlegte. Diese prozessualen Wendungen zeigen, dass der Fall zunächst nicht in der Sache verhandelt wurde, sondern durch das Nichterscheinen einer Partei zunächst formell entschieden wurde.

Gericht weist Räumungsklage ab: Keine wirksame Kündigung des Mietverhältnisses

Das Amtsgericht Bottrop wies die Räumungsklage des Vermieters letztendlich ab und gab der Widerklage des Mieters statt. In der mündlichen Verhandlung am 09. Januar 2025 entschied das Gericht, dass keine der ausgesprochenen Kündigungen das Mietverhältnis wirksam beendet hat. Damit bestätigte das Gericht, dass der Mieter weiterhin berechtigt ist, in der Wohnung zu wohnen und nicht zur Räumung verpflichtet ist.

Begründung des Gerichts: Zweifel an Kündigungsgründen und formelle Fehler

Die genauen Gründe für die Entscheidung des Gerichts sind dem vorliegenden Auszug des Urteils nicht im Detail zu entnehmen, da der vollständige Urteilstext ausgeblendet wurde. Jedoch lässt sich aus dem Tatbestand ableiten, dass das Gericht Zweifel an den Kündigungsgründen des Vermieters hatte. Insbesondere die behaupteten Mietrückstände und die Wasserschäden waren zwischen den Parteien streitig. Der Mieter argumentierte, dass die Miete aufgrund der Wasserschäden gemindert gewesen sei. Es ist anzunehmen, dass das Gericht die Kündigungen des Vermieters aufgrund unzureichender Beweisführung oder formeller Fehler als unwirksam ansah.

Bedeutung für Betroffene: Stärkung der Mieterrechte und Anforderungen an Kündigungen

Das Urteil des Amtsgerichts Bottrop ist ein wichtiger Erfolg für Mieter und verdeutlicht die hohen Anforderungen an eine wirksame Kündigung durch den Vermieter. Es zeigt, dass Vermieter Kündigungen sorgfältig prüfen und begründen müssen und dass Gerichte Kündigungen kritisch hinterfragen. Für Mieter in ähnlichen Situationen bedeutet dies, dass sie sich nicht vorschnell aus ihrer Wohnung drängen lassen müssen, sondern ihre Rechte kennen und gegebenenfalls gerichtlich überprüfen lassen sollten. Das Urteil unterstreicht, dass Mietrückstände und Mängel in der Wohnung nicht automatisch zu einer wirksamen Kündigung führen müssen, wenn die Umstände streitig sind und die formellen Anforderungen an eine Kündigung nicht erfüllt werden. Mieter sollten bei Erhalt einer Kündigung immer anwaltlichen Rat einholen und ihre Rechte prüfen lassen. Das Urteil zeigt, dass der Gang vor Gericht sich lohnen kann, um die eigene Wohnung zu erhalten.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil lehrt, dass eine Kündigung wegen Zahlungsrückständen unwirksam sein kann, wenn die Miete aufgrund von Mängeln wie Wasserschäden wirksam gemindert wurde. Die Quintessenz besteht darin, dass Mieter bei erheblichen Beeinträchtigungen der Wohnqualität (hier: Fäkalgeruch durch wiederkehrende Wasserschäden) ein Recht auf Mietminderung haben, was Kündigungen wegen angeblicher Mietrückstände entgegenstehen kann. Das Urteil hat Bedeutung für Mietverhältnisse mit Wohnungsmängeln und unterstreicht die Pflicht des Vermieters, für eine vertragsgemäße Nutzbarkeit der Wohnung zu sorgen.


Hinweise und Tipps

Praxistipps für Mieter und Vermieter bei Streitigkeiten um Kündigungen und Wohnfläche

Mietstreitigkeiten sind leider keine Seltenheit. Besonders häufig kommt es zu Auseinandersetzungen über die Wirksamkeit von Kündigungen und die tatsächliche Größe der Mietwohnung. Das Urteil des Amtsgerichts Bottrop zeigt, wie wichtig es ist, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und sich entsprechend zu verhalten.

⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.

Tipp 1: Mietvertrag genau prüfen

Überprüfen Sie Ihren Mietvertrag sorgfältig auf Angaben zur Wohnfläche, Mietpreishöhe und Kündigungsfristen. Stimmen die Angaben mit der Realität überein? Weichen die tatsächliche Wohnfläche erheblich von der im Vertrag angegebenen Fläche ab, kann dies Auswirkungen auf die Mietzahlung haben.

Beispiel: Im Mietvertrag sind 70 qm angegeben, die Wohnung hat aber nur 60 qm. Sie sollten den Vermieter auffordern, die Miete entsprechend anzupassen.

⚠️ ACHTUNG: Eine Abweichung der Wohnfläche von mehr als 10% kann zur Mietminderung berechtigen.


Tipp 2: Kündigungen schriftlich und fristgerecht

Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen, egal ob von Mieter oder Vermieter. Achten Sie auf die Einhaltung der im Mietvertrag oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen. Bei einer Kündigung durch den Vermieter muss ein berechtigtes Interesse vorliegen (z.B. Eigenbedarf).

⚠️ ACHTUNG: Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.


Tipp 3: Mängel dokumentieren

Treten in der Wohnung Mängel auf (z.B. Wasserschäden), dokumentieren Sie diese umgehend schriftlich und setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung. Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen (Fotos, E-Mails, Briefe) sorgfältig auf.


Tipp 4: Mietzahlungen nachweisen

Bewahren Sie alle Belege über Mietzahlungen auf, um im Streitfall den Nachweis erbringen zu können, dass Sie Ihre Miete ordnungsgemäß gezahlt haben. Bei unregelmäßigen Zahlungen oder Streitigkeiten empfiehlt es sich, ein separates Konto für die Mietzahlungen einzurichten.


Tipp 5: Rechtzeitig Rechtsrat einholen

Bei komplexen Mietstreitigkeiten oder Unsicherheiten sollten Sie frühzeitig rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Mietrecht einholen. Dieser kann Ihre Rechte und Pflichten prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.


Checkliste: Mietstreitigkeiten

  • Mietvertrag prüfen und auf Abweichungen achten
  • Kündigungen schriftlich und fristgerecht einreichen/erhalten
  • Mängel dokumentieren und Vermieter informieren
  • Mietzahlungen nachweisen
  • Frühzeitig Rechtsrat einholen

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Sichern Sie Ihre Rechte als Mieter

Wer in einem Mietstreit und bei unklaren Kündigungsgründen vor Herausforderungen steht, weiß um die Bedeutung einer präzisen Prüfung der Situation. Komplexe Sachverhalte und formale Unsicherheiten können wesentliche Auswirkungen auf die Zukunft des Mietverhältnisses haben. Ein nüchterner Blick auf die Hintergründe ermöglicht es, Ansprüche und Möglichkeiten klar zu erkennen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie durch eine sorgfältige Analyse individueller Fälle und unterstützt Sie dabei, Ihre rechtlichen Optionen zu verstehen. Mit einem strukturierten und fundierten Ansatz begleiten wir Sie, damit Sie rechtzeitig alle notwendigen Schritte einleiten können, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann kann ein Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen?

Ein Vermieter kann eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es unzumutbar macht, das Mietverhältnis fortzusetzen. Diese Gründe sind im § 543 BGB festgelegt und umfassen unter anderem:

  • Erhebliche Mietrückstände: Wenn der Mieter mit zwei aufeinanderfolgenden Mietzahlungen in Verzug ist oder die Miete für zwei Monate schuldet.
  • Schwere Vertragsverletzungen: Dazu gehören die erhebliche Gefährdung der Mietsache durch Vernachlässigung oder unbefugte Überlassung an Dritte.
  • Andere schwerwiegende Verstöße: Beispielsweise die Beleidigung des Vermieters oder Hausmeisters.

Beweislast: Der Vermieter trägt die volle Darlegungs- und Beweislast für den Kündigungsgrund. Er muss nachweisen, dass die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung erfüllt sind. In Fällen von Mängeln muss der Vermieter beweisen, dass der Mangel nicht in seinem Verantwortungsbereich liegt, wenn der Mieter dies behauptet.

Verhältnismäßigkeit: Die Kündigung muss verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass die Schwere der Pflichtverletzung im Verhältnis zur Kündigung steht. In der Regel ist eine Abmahnung erforderlich, es sei denn, die Kündigung ist aus besonderen Gründen gerechtfertigt.

Für Mieter ist es wichtig, sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren zu sein, um im Falle einer Kündigung angemessen reagieren zu können.


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Welche Rechte habe ich als Mieter, wenn es in meiner Wohnung zu einem Wasserschaden kommt?

Wenn es in Ihrer Wohnung zu einem Wasserschaden kommt, haben Sie als Mieter bestimmte Rechte, die je nach Ursache des Schadens variieren können. Hier sind die wichtigsten Aspekte:

1. Ursache des Wasserschadens

  • Vermieter haftet: Wenn der Wasserschaden durch einen Mangel an der Mietsache entsteht, den der Vermieter zu verantworten hat (z.B. Rohrbruch, defekte Wasserhähne), muss der Vermieter für die Beseitigung des Schadens sorgen. In solchen Fällen kann der Mieter die Miete mindern, bis der Schaden behoben ist.

2. Mietminderung

  • Recht auf Mietminderung: Wenn der Wasserschaden die Nutzung der Wohnung erheblich beeinträchtigt, können Sie die Miete mindern. Die Höhe der Minderung hängt von der Art und Dauer der Beeinträchtigung ab. Beispiele für Mietminderungen sind: 80 % bei einem nassen Teppichboden und unerträglichem Gestank oder 30 % bei tropfendem Wasser aus der Decke.

3. Schadensersatz

  • Schadenersatzansprüche: Wenn der Vermieter für den Schaden verantwortlich ist, können Sie Schadensersatz für Ihre persönlichen Gegenstände verlangen, wenn diese durch den Wasserschaden beschädigt wurden. Eine Hausratversicherung kann ebenfalls hilfreich sein, um solche Schäden abzudecken.

4. Dokumentation und Kommunikation

  • Dokumentation: Es ist wichtig, den Schaden zu dokumentieren, um Ihre Ansprüche zu untermauern. Fotos und Beschreibungen des Schadens können hilfreich sein.
  • Kommunikation mit dem Vermieter: Informieren Sie Ihren Vermieter unverzüglich über den Schaden und setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung. Dies sollte schriftlich erfolgen, um Missverständnisse zu vermeiden.

5. Pflichten des Mieters

  • Zutritt gewähren: Sie müssen dem Vermieter oder Handwerkern Zutritt zur Wohnung gewähren, damit der Schaden behoben werden kann.
  • Eigenverschulden: Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, müssen Sie für die Reparatur aufkommen. Eine Privathaftpflichtversicherung kann in solchen Fällen hilfreich sein.

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Was muss ich als Mieter tun, wenn ich eine Kündigung von meinem Vermieter erhalte?

Wenn Sie als Mieter eine Kündigung von Ihrem Vermieter erhalten, ist es wichtig, schnell und richtig zu handeln. Hier sind die wichtigsten Schritte:

1. Verstehen Sie die Kündigung:

  • Kündigungsarten: Es gibt zwei Arten von Kündigungen: ordentliche und außerordentliche (fristlose) Kündigung. Eine ordentliche Kündigung erfolgt mit einer bestimmten Frist, während eine fristlose Kündigung sofort wirksam ist, jedoch nur bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen.
  • Kündigungsgründe: Der Vermieter muss triftige Gründe für die Kündigung angeben, wie z.B. Eigenbedarf oder Vertragsverletzungen.

2. Widerspruchsrecht:

  • Härtefall: Sie können der Kündigung widersprechen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie oder Ihre Familie eine unzumutbare Härte darstellt. Beispiele hierfür sind hohes Alter, Krankheit oder Schwangerschaft.
  • Schriftliche Form: Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses beim Vermieter eingehen.

3. Rechtliche Schritte:

  • Räumungsklage: Wenn Sie widersprechen und der Vermieter akzeptiert dies nicht, kann er eine Räumungsklage einreichen. Das Gericht wird dann die berechtigten Interessen beider Seiten abwägen.
  • Gerichtsverfahren: In einem Gerichtsverfahren wird geprüft, ob die Kündigung gerechtfertigt ist und ob der Widerspruch berechtigt ist. Hierbei können Sachverständigengutachten erforderlich sein.

4. Informieren Sie sich:

  • Rechtliche Informationen: Nutzen Sie seriöse Online-Portale oder juristische Informationsquellen, um sich über Ihre Rechte zu informieren.
  • Fachwissen: Es kann hilfreich sein, sich mit den rechtlichen Grundlagen vertraut zu machen, um Ihre Situation besser zu verstehen.

Denken Sie daran, dass eine Kündigung nicht automatisch bedeutet, dass Sie ausziehen müssen. Mit einem Widerspruch können Sie Zeit gewinnen und Ihre Situation verbessern.


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Was bedeutet eine Räumungsklage und wie kann ich mich dagegen wehren?

Eine Räumungsklage ist ein rechtliches Verfahren, das ein Vermieter einleitet, um einen Mieter zur Räumung einer Wohnung zu zwingen, wenn dieser trotz Kündigung nicht auszieht. Dieses Verfahren ist das letzte Mittel, um das Mietverhältnis zu beenden, da Selbstjustiz, wie das eigenhändige Räumen der Wohnung, strafbar ist.

Ablauf einer Räumungsklage

  1. Kündigung: Der Vermieter kündigt dem Mieter den Mietvertrag in schriftlicher Form und begründet dies mit einem gesetzlich anerkannten Grund, wie Zahlungsverzug oder Eigenbedarf.
  2. Widerspruch: Der Mieter kann gegen die Kündigung Widerspruch einlegen oder einfach nicht ausziehen.
  3. Räumungsklage: Der Vermieter reicht beim zuständigen Amtsgericht eine Räumungsklage ein, um einen Räumungstitel zu erhalten.
  4. Gerichtsverfahren: Beide Parteien werden angehört, und das Gericht entscheidet, ob die Räumung gerechtfertigt ist.

Verteidigungsmöglichkeiten

  • Prozesskostenhilfe: Mieter können Prozesskostenhilfe beantragen, um die Kosten des Gerichtsverfahrens zu decken.
  • Widerspruch: Innerhalb von zwei Wochen kann Widerspruch gegen die Räumungsklage eingelegt werden.
  • Schonfristzahlung: Bei Zahlungsverzug kann eine Schonfristzahlung die Kündigung unwirksam machen, wenn die Schulden innerhalb einer bestimmten Frist beglichen werden.
  • Räumungsschutz: In Härtefällen kann ein Antrag auf Vollstreckungsschutz gestellt werden, um die Räumung zu verzögern oder abzuwenden.

Bedeutung von Fristen

  • Kündigungsfrist: Der Mieter muss die Wohnung innerhalb der gesetzten Kündigungsfrist räumen.
  • Räumungsfrist: Nach einem Urteil kann der Mieter eine Räumungsfrist beantragen, um die Zwangsräumung zu verzögern.

Abwendung der Räumung

Um eine Räumung abzuwenden, ist es wichtig, rechtzeitig zu reagieren und die ausstehenden Mieten zu begleichen oder Widerspruch einzulegen. In Härtefällen kann ein Antrag auf Vollstreckungsschutz helfen, die Räumung zu verzögern oder abzuwenden.


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Kann ich meine Miete mindern, wenn die Wohnfläche kleiner ist als im Mietvertrag angegeben?

Wenn die tatsächliche Wohnfläche einer Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, können Mieter unter bestimmten Bedingungen eine Mietminderung geltend machen. Dies ist möglich, wenn die Abweichung mehr als 10 % beträgt. Das bedeutet, dass die tatsächliche Wohnfläche mindestens 10 % kleiner sein muss als die im Vertrag angegebene Fläche.

Nachweis der tatsächlichen Wohnfläche

Um die tatsächliche Wohnfläche nachzuweisen, sollten Mieter die Wohnung genau vermessen. Dies kann durch eigene Messungen oder durch einen Sachverständigen erfolgen. Die Messung muss nach den geltenden Berechnungsvorschriften durchgeführt werden, wie sie in der Wohnflächenverordnung (WoFlV) festgelegt sind.

Berechnung der Mietminderung

Die Mietminderung wird prozentual berechnet. Jedes Prozent der Abweichung rechtfertigt eine entsprechende Minderung der Miete. Zum Beispiel: Wenn die tatsächliche Wohnfläche 15 % kleiner ist als die im Vertrag angegebene, kann die Miete um 15 % gemindert werden.

Verjährungsfristen

Mieter haben die Möglichkeit, zu viel gezahlte Miete zurückzufordern, jedoch ist dies an eine dreijährige Verjährungsfrist gebunden. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Mieter von der Abweichung Kenntnis erlangt hat.

Wichtige Aspekte

  • Rechtliche Grundlagen: Die Mietminderung basiert auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der festgestellt hat, dass eine Abweichung von mehr als 10 % einen erheblichen Mangel darstellt.
  • Vertragliche Vereinbarungen: Es ist wichtig zu prüfen, ob die Wohnfläche im Mietvertrag als verbindlich vereinbart wurde. Eine „ca.“-Angabe kann ebenfalls verbindlich sein.

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⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Räumungsklage

Eine Räumungsklage ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem ein Vermieter die Rückgabe einer Mietwohnung durch den Mieter erzwingen will. Sie erfolgt meist nach einer Kündigung des Mietvertrags, wenn der Mieter trotzdem nicht auszieht. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 546 BGB (Rückgabepflicht nach Beendigung des Mietverhältnisses) in Verbindung mit § 985 BGB (Herausgabeanspruch des Eigentümers).

Beispiel: Ein Vermieter kündigt einem Mieter wegen Zahlungsrückständen, der Mieter zieht jedoch nicht aus. Der Vermieter kann dann eine Räumungsklage erheben, um gerichtlich die Herausgabe der Wohnung zu erwirken.


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Widerklage

Eine Widerklage ist eine Gegenklage, die der Beklagte im laufenden Verfahren gegen den Kläger erhebt. Sie wird im selben Prozess verhandelt wie die ursprüngliche Klage (Hauptklage). Die Widerklage ist in § 33 ZPO geregelt und ermöglicht es dem Beklagten, eigene Ansprüche gegen den Kläger geltend zu machen, statt in einem separaten Verfahren klagen zu müssen.

Beispiel: Im vorliegenden Fall erhob der beklagte Mieter eine Widerklage, mit der er feststellen lassen wollte, dass das Mietverhältnis trotz der Kündigungen des Vermieters weiterhin besteht.


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Mietminderung

Die Mietminderung ist das gesetzlich verankerte Recht des Mieters (§ 536 BGB), bei Mängeln der Mietsache die Miete zu reduzieren. Die Minderung erfolgt automatisch kraft Gesetzes, sobald der Mangel dem Vermieter mitgeteilt wurde. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Gebrauchsbeeinträchtigung und wird in Prozent der vereinbarten Miete ausgedrückt.

Beispiel: Bei Wasserschäden mit Fäkalgeruch in der Wohnung, wie im vorliegenden Fall, kann der Mieter die Miete um einen angemessenen Prozentsatz mindern, bis der Vermieter den Mangel behoben hat.


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Kündigung wegen Zahlungsrückständen

Eine Kündigung wegen Zahlungsrückständen ist eine Möglichkeit des Vermieters, das Mietverhältnis außerordentlich fristlos zu beenden, wenn der Mieter mit erheblichen Mietzahlungen im Rückstand ist. Nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist diese Form der Kündigung zulässig, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Mietzahlung in Verzug ist oder über einen längeren Zeitraum mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten.

Beispiel: Im vorliegenden Fall scheiterte die Kündigung des Vermieters, weil der Mieter die Miete aufgrund von Mängeln (Wasserschäden) rechtmäßig gemindert hatte und daher keine wirksamen Zahlungsrückstände vorlagen.


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Vorläufige Vollstreckbarkeit

Die vorläufige Vollstreckbarkeit ist eine gerichtliche Anordnung, die es ermöglicht, ein Urteil bereits vor seiner Rechtskraft zu vollstrecken. Sie ist in §§ 708 ff. ZPO geregelt und stellt die Regel bei erstinstanzlichen Urteilen dar. Der obsiegende Teil kann somit seine Ansprüche durchsetzen, bevor das Urteil rechtskräftig wird, also auch während eines laufenden Berufungsverfahrens.

Beispiel: Im vorliegenden Fall bedeutet die vorläufige Vollstreckbarkeit, dass der Mieter bereits ab Urteilsverkündung seine Rechte durchsetzen kann, selbst wenn der Vermieter Rechtsmittel einlegt.


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Obsiegen

Obsiegen bezeichnet im juristischen Kontext den vollständigen oder teilweisen Erfolg einer Partei mit ihren Anträgen in einem Gerichtsverfahren. Die obsiegende Partei setzt sich mit ihren Ansprüchen durch und erhält eine positive gerichtliche Entscheidung. Das Obsiegen hat direkte Auswirkungen auf die Kostenverteilung des Rechtsstreits gemäß § 91 ZPO.

Beispiel: Im vorliegenden Fall obsiegte der Mieter, da das Gericht die Räumungsklage des Vermieters abwies und den Fortbestand des Mietverhältnisses feststellte. Daher muss der Vermieter grundsätzlich die Prozesskosten tragen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB (Außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter bei Zahlungsverzug): Diese Norm erlaubt dem Vermieter, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger kündigte mehrfach fristlos wegen Mietrückständen. Das Gericht musste prüfen, ob die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB tatsächlich vorlagen, insbesondere ob die Höhe und Dauer des Zahlungsverzugs dies rechtfertigten.
  • § 536 BGB (Mietminderung bei Mängeln der Mietsache): Dieser Paragraph regelt die Mietminderung. Ist die Mietsache mit einem Mangel behaftet, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch mindert, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit gemindert ist, von der Entrichtung der Miete befreit oder nur zu einer angemessen herabgesetzten Miete verpflichtet. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Beklagte könnte die Mietzahlung aufgrund von Wasserschäden und der erheblichen Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen Fläche gemindert haben. Das Gericht musste prüfen, ob und inwieweit Mängel vorlagen, die eine Mietminderung rechtfertigen.
  • § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB (Mietminderung bei Wohnflächenabweichung): Eine erhebliche Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche kann einen Mangel der Mietsache darstellen, der zur Mietminderung berechtigt. Als „erheblich“ gilt in der Regel eine Abweichung von mehr als 10 Prozent. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die tatsächliche Wohnfläche betrug 120 m² statt der im Mietvertrag angegebenen 168 m². Dies ist eine erhebliche Abweichung von 28,6 %, die grundsätzlich einen Mangel darstellt und zu einer Mietminderung berechtigen kann.
  • § 569 Abs. 1 BGB (Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund): Neben dem Zahlungsverzug kann ein wichtiger Grund eine fristlose Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter rechtfertigen, wenn dem Vermieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger kündigte zusätzlich wegen der Nutzungsuntersagung. Das Gericht musste prüfen, ob die Nutzungsuntersagung einen solchen wichtigen Grund darstellt, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt, unabhängig von den Mietrückständen.
  • § 338 ZPO (Versäumnisurteil): Das Versäumnisurteil ist ein Urteil, das erlassen wird, wenn eine Partei im Zivilprozess säumig ist, d.h. beispielsweise nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß auf eine Klage reagiert oder nicht zur mündlichen Verhandlung erscheint. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Im vorliegenden Fall gab es zwei Versäumnisurteile und jeweils Einspruch. Dies zeigt, dass es in diesem Verfahren zu Säumnissen der Parteien kam, was die Verfahrensdauer und den Ablauf beeinflusste, aber nichts direkt an den materiell-rechtlichen Ansprüchen ändert.

Das vorliegende Urteil


AG Bottrop – Az.: 8 C 284/23 – Urteil vom 09.01.2025


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