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Vermieterhaftung für Konstruktionsfehler der Mietsache

Entsteht einem Mieter durch konstruktionsbedingte Mängel der Mietsache ein Schaden, so haftet der Vermieter hierfür verschuldensunabhängig, wenn der Mangel bereits bei Mietvertragsabschluss vorhanden war und im Mietvertrag die diesbezügliche Haftung des Vermieters nicht ausgeschlossen wurde (BGH, Urteil vom 21.7.2010, Az: XII ZR 189/08).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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