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Unwirksame Aufrechnungsklausel in Verträgen und AGB-Klauseln

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwandte Klausel „Eine Aufrechnung gegen den ……anspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig“ ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam (BGH, Urteil vom 07.04.2011, Az: VII ZR 209/07). Die vorgenannte Klausel benachteiligt den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben und ist daher unangemessen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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