Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Gerichtsurteil in Zossen: Sittenwidriger Mietvertrag führt zur Räumungsklage
- Hintergrund: Zwangsversteigerung und fragwürdige Mietverträge
- Der „Mietvertrag“: Günstig für den Ehemann, nachteilig für Gläubiger?
- Vergleichbarer Vertrag mit der Tochter verstärkt Verdacht
- Ehevertragliche Vereinbarung als weiteres Indiz
- Das Versäumnisurteil und der Einspruch der Beklagten
- Gericht bestätigt Sittenwidrigkeit und Räumungsanspruch
- Kein Raum für Spekulation: Klarheit durch das Urteil
- Konsequenzen des Urteils: Räumung und Kosten für die Beklagten
- Bedeutung des Urteils für Betroffene: Schutz vor sittenwidrigen Verträgen
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Hinweise und Tipps
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was bedeutet Sittenwidrigkeit bei einem Mietvertrag genau?
- Welche Faktoren können dazu führen, dass ein Mietvertrag als sittenwidrig eingestuft wird?
- Kann ein sehr günstiger Mietvertrag automatisch als sittenwidrig gelten?
- Welche Rechte habe ich als Mieter, wenn ich vermute, dass mein Mietvertrag sittenwidrig ist?
- Was passiert, wenn ein Gericht entscheidet, dass mein Mietvertrag sittenwidrig ist?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Urteil Az.: 5 C 63/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Zum vorliegendenDas Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Zossen
- Datum: 13.01.2025
- Aktenzeichen: 5 C 63/24
- Verfahrensart: Unbekannt
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Erwarb das Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlagsbeschluss. Begehrt die Herausgabe der Mieträume.
- Beklagte: Innehaben der Mieträume und waren zuvor Eigentümer des Grundstücks (Beklagte zu 2).
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger erwarb ein Grundstück durch Zwangsversteigerung, dessen vorherige Eigentümer (die Beklagten) die Mieträume weiterhin innehaben.
- Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Herausgabe der Mieträume an den Kläger als neuen Eigentümer.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Versäumnisurteil wird aufrechterhalten, soweit es die Herausgabe der Mieträume betrifft. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.
- Folgen: Die Beklagten müssen die Kosten des Rechtsstreits tragen. Die Vollstreckung darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 Euro fortgesetzt werden.
Der Fall vor Gericht
Gerichtsurteil in Zossen: Sittenwidriger Mietvertrag führt zur Räumungsklage

Das Amtsgericht Zossen fällte am 13. Januar 2025 ein Urteil (Az.: 5 C 63/24), das sich mit der Sittenwidrigkeit eines Mietvertrages und den daraus resultierenden Konsequenzen befasst. Im Zentrum des Falls stand die Frage, ob ein auffällig günstiger Mietvertrag, der kurz vor einer Zwangsversteigerung abgeschlossen wurde, rechtens ist oder als sittenwidrig und damit nichtig anzusehen ist. Das Gericht entschied zugunsten des neuen Eigentümers, der die Räumung der Immobilie durchsetzen wollte.
Hintergrund: Zwangsversteigerung und fragwürdige Mietverträge
Die Beklagte zu 2 war bis zum 17. Juli 2024 Eigentümerin eines Grundstücks in …straße … in …. Im Zuge einer Zwangsversteigerung erwarb der Kläger dieses Grundstück. Bereits vor der Zwangsversteigerung war die finanzielle Situation der Beklagten zu 2 angespannt. Dies belegen diverse im Grundbuch eingetragene Zwangssicherungshypotheken und ein Veräußerungsverbot aufgrund eines Vermögensarrestes der Staatsanwaltschaft Berlin.
Der „Mietvertrag“: Günstig für den Ehemann, nachteilig für Gläubiger?
Inmitten dieser finanziellen Schwierigkeiten schloss die Beklagte zu 2 mit dem Beklagten zu 1, ihrem Ehemann, einen Mietvertrag über die Wohnung in dem Objekt ab. Der Mietvertrag datiert vom 1. März 2020 und sah eine Nettomiete von lediglich 500 Euro für eine 130 Quadratmeter große Wohnung mit Garten, Pool, Garage und Stellplätzen vor. Zusätzlich wurde vereinbart, dass der Mieter Gartenpflege und Winterdienst übernimmt, wofür die Miete um weitere 250 Euro bzw. 300 Euro (inklusive Winterdienstzuschlag) reduziert wurde.
Vergleichbarer Vertrag mit der Tochter verstärkt Verdacht
Brisant ist, dass die Beklagte zu 2 einen nahezu identischen Mietvertrag mit ihrer Tochter für eine weitere Wohnung im selben Objekt abschloss. Auch hier wurde eine Nettomiete von nur 500 Euro vereinbart. Der Kläger argumentierte, dass die ortsübliche Miete für vergleichbare Objekte in dieser Lage mindestens 2.000 Euro betrage. Er sah in den extrem niedrigen Mietpreisen ein Indiz für ein Scheingeschäft oder zumindest für eine sittenwidrige Gläubigerbenachteiligung.
Ehevertragliche Vereinbarung als weiteres Indiz
Ein weiterer Aspekt, der das Gericht in seiner Beurteilung beeinflusste, war ein zwischen den Beklagten geschlossener Ehevertrag. Dieser Vertrag, abgeschlossen auf Verlangen eines Dritten, der den Kauf der Immobilie durch die Beklagte zu 2 finanziert hatte, schloss jegliche Rechte des Ehemannes (Beklagter zu 1) an der Immobilie aus. Diese Konstellation deutete für das Gericht darauf hin, dass der Mietvertrag möglicherweise nicht primär dem Zweck der Wohnraumüberlassung diente, sondern vielmehr dazu gedacht war, den Wert der Immobilie im Hinblick auf die bevorstehende Zwangsversteigerung zu mindern und Gläubiger zu benachteiligen.
Das Versäumnisurteil und der Einspruch der Beklagten
In erster Instanz erging ein Versäumnisurteil, das die Beklagten zur Räumung der Wohnung verurteilte. Gegen dieses Urteil legten die Beklagten Einspruch ein, wodurch der Fall erneut vor Gericht verhandelt wurde. Die Beklagten argumentierten, der Mietvertrag sei rechtens und im Jahr 2020 geschlossen worden. Das Gericht musste nun prüfen, ob der Mietvertrag tatsächlich wirksam ist oder ob er aufgrund von Sittenwidrigkeit nichtig ist.
Gericht bestätigt Sittenwidrigkeit und Räumungsanspruch
Das Amtsgericht Zossen bestätigte im Wesentlichen das ursprüngliche Versäumnisurteil. Es hielt den Mietvertrag zwischen den Beklagten für sittenwidrig im Sinne von § 138 BGB. Die Richter sahen in der auffälligen Diskrepanz zwischen der vereinbarten Miete und der ortsüblichen Vergleichsmiete sowie in den Begleitumständen – insbesondere der finanziellen Notlage der Beklagten zu 2 und dem kurz vor der Zwangsversteigerung abgeschlossenen Vertrag – einen klaren Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden.
Kein Raum für Spekulation: Klarheit durch das Urteil
Das Gericht betonte, dass ein Mietvertrag sittenwidrig sein kann, wenn er in der Absicht geschlossen wird, Gläubiger zu benachteiligen und den Wert einer Immobilie im Vorfeld einer Zwangsversteigerung zu schmälern. Die extrem niedrige Miete, die vergleichbaren Verträge mit der Tochter und die ehevertraglichen Regelungen dienten hier als gewichtige Indizien. Das Gericht ließ keinen Zweifel daran, dass solche Konstruktionen keinen Bestand haben können.
Konsequenzen des Urteils: Räumung und Kosten für die Beklagten
Das Urteil des Amtsgerichts Zossen hat für die Beklagten erhebliche Konsequenzen. Sie müssen die Wohnung, das Grundstück samt Garage, Stellplätzen, Garten, Pool und Gartenhaus räumen und an den Kläger herausgeben. Darüber hinaus tragen die Beklagten die Kosten des Rechtsstreits. Die Vollstreckung des Urteils kann jedoch gegen eine Sicherheitsleistung des Klägers in Höhe von 10.000 Euro erfolgen. Im Übrigen wurde das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen, wobei die Details hierzu im nicht veröffentlichten Volltext des Urteils zu finden sind.
Bedeutung des Urteils für Betroffene: Schutz vor sittenwidrigen Verträgen
Dieses Urteil des Amtsgerichts Zossen ist von großer Bedeutung für Vermieter, Mieter und insbesondere für Gläubiger im Kontext von Zwangsversteigerungen. Es verdeutlicht, dass Mietverträge, die offensichtlich darauf abzielen, Gläubiger zu benachteiligen oder den Wert einer Immobilie unrechtmäßig zu mindern, keinen rechtlichen Schutz genießen.
Das Urteil stärkt die Position von Käufern in Zwangsversteigerungsverfahren und schützt vor missbräuchlichen Gestaltungen durch ehemalige Eigentümer, die versuchen, sich unrechtmäßige Vorteile zu verschaffen. Es zeigt Betroffenen auf, dass Gerichte sittenwidrige Vereinbarungen konsequent ablehnen und sich nicht von vermeintlich legalen Verträgen täuschen lassen, wenn diese in Wahrheit unredliche Zwecke verfolgen. Für Mieter bedeutet dies, dass sie sich nicht auf Mietverträge verlassen können, die zu offensichtlich unter dem Marktwert liegen und unter verdächtigen Umständen zustande gekommen sind.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil zeigt, dass ein Mietvertrag mit einem deutlich zu niedrigen Mietzins (hier nur 25% des Marktwertes) als sittenwidrig und damit nichtig angesehen werden kann. Der Erwerber einer Immobilie in der Zwangsversteigerung muss solche Scheinmietverträge nicht respektieren und kann Räumung verlangen.
Bemerkenswert ist auch, dass der Vertrag als Versuch der Vermögensverschleierung gewertet wurde, was zur Unwirksamkeit führte. Das Urteil hat Bedeutung für ähnliche Fälle, in denen Eigentümer durch ungewöhnlich niedrige Mieten versuchen, ihre Immobilien dem Zugriff von Gläubigern zu entziehen.
Hinweise und Tipps
Praxistipps für Grundstückseigentümer in der Zwangsversteigerung zum Thema Mietverträge
Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks kann komplizierte rechtliche Folgen haben, besonders wenn Mietverhältnisse bestehen. Es ist wichtig zu wissen, welche Rechte und Pflichten Sie als ehemaliger Eigentümer und nunmehriger Mieter haben, um nicht unliebsame Überraschungen zu erleben.
⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle juristische Beratung. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.
Tipp 1: Offenlegung bestehender Mietverträge
Legen Sie dem Gerichtsvollzieher und potenziellen Bietern alle bestehenden Mietverträge vor der Zwangsversteigerung offen. Dies verhindert den Verdacht einer Benachteiligungsabsicht und sichert Transparenz.
Beispiel: Ein Mietvertrag mit ungewöhnlich niedriger Miete, der kurz vor der Zwangsversteigerung abgeschlossen wurde, kann als Versuch gewertet werden, den Wert des Grundstücks zu mindern.
⚠️ ACHTUNG: Verschweigen Sie keine relevanten Informationen, da dies rechtliche Konsequenzen haben kann.
Tipp 2: Angemessene Mietkonditionen
Gestalten Sie Mietverträge, insbesondere solche, die Sie als ehemaliger Eigentümer mit sich selbst abschließen, zu marktüblichen Konditionen. Eine deutlich unter dem Marktniveau liegende Miete kann als sittenwidrig und damit unwirksam angesehen werden.
Tipp 3: Rechtzeitige Räumung bei Verpflichtung
Wenn Sie nach der Zwangsversteigerung zur Räumung verpflichtet sind, befolgen Sie die gerichtliche Anordnung fristgerecht. Zögern Sie die Räumung unnötig hinaus, können weitere Kosten und rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden.
Tipp 4: Prüfung des Zuschlagsbeschlusses
Prüfen Sie den Zuschlagsbeschluss des Gerichts sorgfältig auf etwaige Klauseln oder Bedingungen bezüglich der Mietverhältnisse. Der Zuschlagsbeschluss legt fest, welche Rechte und Pflichten der Erwerber übernimmt.
⚠️ ACHTUNG: Ignorieren Sie keine Fristen im Zuschlagsbeschluss.
Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie als ehemaliger Eigentümer Mietverträge mit Familienangehörigen oder nahestehenden Personen abgeschlossen haben. Diese Verträge werden besonders kritisch geprüft. Die Beweislast dafür, dass es sich um ein reguläres Mietverhältnis handelt, liegt bei Ihnen.
✅ Checkliste: Mietverträge bei Zwangsversteigerung
- Vollständige Offenlegung aller Mietverträge
- Marktübliche Mietkonditionen
- Fristgerechte Räumung bei Verpflichtung
- Prüfung des Zuschlagsbeschlusses
Benötigen Sie Hilfe?
Unklare Mietvertragsklauseln: Was steckt dahinter?
Wenn ungewöhnlich niedrige Mietkonditionen oder schwer nachvollziehbare Vertragsgestaltungen auftreten, können sich berechtigte Zweifel an der Wirksamkeit eines Mietvertrags ergeben. Solche Konstruktionen werfen häufig zur tatsächlichen Absicht und zu den rechtlichen Konsequenzen auf – Aspekte, die die Interessen aller Beteiligten erheblich beeinflussen können.
Wir unterstützen Sie dabei, die wesentlichen Rahmen- und Fallstricke präzise zu durchleuchten. Mit einer sorgfältigen Analyse Ihrer Vertragsunterlagen und einer objektiven Bewertung der Situation schaffen wir Klarheit über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Nehmen Sie in einer ersten Beratung Kontakt mit uns auf, um die typisch herausfordernden Fragen rund um den Mietvertrag in einem sachlichen Gespräch zu klären.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet Sittenwidrigkeit bei einem Mietvertrag genau?
Sittenwidrigkeit bezeichnet im deutschen Recht ein Verhalten oder eine Vereinbarung, die gegen die allgemeinen Wertvorstellungen und guten Sitten der Gesellschaft verstößt. Ein Mietvertrag kann als sittenwidrig eingestuft werden, wenn er gegen diese Prinzipien verstößt, insbesondere wenn er ein auffälliges Missverhältnis zwischen der Leistung und der Gegenleistung aufweist. Dies kann der Fall sein, wenn die vereinbarte Miete erheblich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, oft um mehr als 50 % im Wohnraummietrecht und 100 % im Gewerbemietrecht.
Ein weiteres entscheidendes Kriterium für Sittenwidrigkeit ist die Ausnutzung einer Zwangslage des Mieters durch den Vermieter. Wenn der Vermieter die Notlage oder Unerfahrenheit des Mieters ausbeutet, um eine überhöhte Miete zu erzielen, kann dies als sittenwidrig angesehen werden.
Konsequenzen einer sittenwidrigen Mietvereinbarung können sein:
- Nichtigkeit der Mietvereinbarung: Die Vereinbarung über die Miete ist unwirksam, der Rest des Mietvertrags bleibt jedoch gültig.
- Rückforderung überzahlter Miete: Der Mieter kann die zu viel gezahlte Miete vom Vermieter zurückfordern.
- Strafrechtliche Konsequenzen: In schweren Fällen kann der Vermieter wegen Mietwucher strafrechtlich verfolgt werden.
Für Sie bedeutet das, dass Sie sich über die ortsübliche Miete informieren sollten, um sicherzustellen, dass Ihre Miete angemessen ist. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Miete sittenwidrig ist, sollten Sie sich über die rechtlichen Möglichkeiten informieren.
Welche Faktoren können dazu führen, dass ein Mietvertrag als sittenwidrig eingestuft wird?
Ein Mietvertrag kann als sittenwidrig eingestuft werden, wenn er gegen die guten Sitten verstößt. Dies bedeutet, dass der Vertrag nach seinem Inhalt oder Zweck das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verletzt. Hier sind einige Faktoren, die zu einer solchen Einstufung führen können:
- Auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung: Wenn die vereinbarte Miete erheblich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, kann dies ein Indikator für Sittenwidrigkeit sein. Ein Beispiel wäre, wenn eine Wohnung für deutlich mehr Miete vermietet wird als ähnliche Wohnungen in der Umgebung.
- Ausnutzung einer Notlage: Wenn eine Partei die Zwangslage der anderen ausnutzt, um unangemessene Vertragsbedingungen durchzusetzen, kann der Vertrag als sittenwidrig angesehen werden. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn jemand in einer Notlage gezwungen wird, einen Vertrag zu ungünstigen Bedingungen zu akzeptieren.
- Unangemessene Vertragsbedingungen: Dazu gehören beispielsweise der Verzicht auf Schadensersatzansprüche ohne angemessene Gegenleistung oder unangemessen hohe Mietzahlungen, die nicht mit den bereits geleisteten Zahlungen verrechnet werden.
- Verwerfliche Gesinnung: Wenn eine Partei die Schwäche oder Unerfahrenheit der anderen bewusst ausnutzt, um sich einen unangemessenen Vorteil zu verschaffen, kann dies ebenfalls als sittenwidrig betrachtet werden.
Diese Faktoren können dazu führen, dass ein Mietvertrag als sittenwidrig und damit nichtig eingestuft wird, was bedeutet, dass er von Anfang an unwirksam ist.
Kann ein sehr günstiger Mietvertrag automatisch als sittenwidrig gelten?
Ein sehr günstiger Mietvertrag wird nicht automatisch als sittenwidrig angesehen. Sittenwidrigkeit bezieht sich auf Verträge, die gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen, wie es im § 138 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt ist.
Ein Mietvertrag kann als sittenwidrig gelten, wenn er unter ungerechten Umständen geschlossen wurde, wie z.B. wenn eine Partei in einer Notlage ist und diese ausgenutzt wird. Ein niedriger Mietpreis allein führt nicht zur Sittenwidrigkeit, es sei denn, es gibt weitere Faktoren, die darauf hindeuten, dass eine Partei benachteiligt oder ausgenutzt wurde.
Beispiele für sittenwidrige Verträge umfassen solche, bei denen eine Partei unangemessen benachteiligt wird oder in ihrer wirtschaftlichen Freiheit übermäßig eingeschränkt wird. Wenn ein Mietvertrag jedoch fair und ohne Ausnutzung einer Notlage abgeschlossen wurde, ist er in der Regel nicht sittenwidrig, auch wenn der Preis günstig ist.
Für Sie bedeutet das, dass Sie sich nicht allein auf den Preis verlassen sollten, sondern auch die Umstände des Vertragsschlusses berücksichtigen sollten. Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Vertrag sittenwidrig sein könnte, sollten Sie sich über die allgemeinen Prinzipien der Sittenwidrigkeit informieren und die spezifischen Umstände Ihres Vertrags bewerten.
Welche Rechte habe ich als Mieter, wenn ich vermute, dass mein Mietvertrag sittenwidrig ist?
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Mietvertrag sittenwidrig ist, gibt es mehrere wichtige Aspekte zu beachten:
Was bedeutet Sittenwidrigkeit? Ein Mietvertrag gilt als sittenwidrig, wenn er gegen das Anstandsgefühl aller verstoßt. Dies kann der Fall sein, wenn der Vermieter eine Zwangslage des Mieters ausnutzt oder wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen.
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten:
- Gerichtliche Überprüfung: Sie können den Vertrag gerichtlich überprüfen lassen. Ein Gericht kann den Vertrag für nichtig erklären, wenn er sittenwidrig ist.
- Schadensersatzansprüche: Wenn der Vertrag als sittenwidrig eingestuft wird, können Sie bereits gezahlte Mieten zurückfordern oder Schadensersatzansprüche geltend machen.
Risiken und Überlegungen:
- Gerichtskosten: Ein gerichtliches Verfahren kann teuer sein. Sie sollten sich über die möglichen Kosten im Klaren sein.
- Verhältnis zum Vermieter: Ein gerichtliches Verfahren kann das Verhältnis zum Vermieter belasten.
Informationsquellen: Es ist hilfreich, sich über die rechtlichen Grundlagen zu informieren, z.B. § 138 BGB, der die Sittenwidrigkeit regelt.
Was passiert, wenn ein Gericht entscheidet, dass mein Mietvertrag sittenwidrig ist?
Wenn ein Gericht entscheidet, dass ein Mietvertrag sittenwidrig ist, bedeutet dies, dass der Vertrag von Anfang an nichtig ist. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten sowohl des Vermieters als auch des Mieters.
Sittenwidrigkeit wird gemäß § 138 BGB festgestellt, wenn ein Vertrag gegen die guten Sitten verstößt. Ein Mietvertrag kann beispielsweise sittenwidrig sein, wenn er unangemessene Bedingungen enthält, die eine Partei erheblich benachteiligen, oder wenn er auf kollusivem Verhalten basiert, bei dem eine Partei absichtlich geschädigt wird.
Folgen einer Sittenwidrigkeit:
- Nichtigkeit des Vertrags: Der Mietvertrag ist unwirksam und hat keine rechtliche Grundlage mehr.
- Räumungsansprüche: Der Vermieter kann möglicherweise einen Räumungsanspruch geltend machen, da der Mieter keine rechtliche Grundlage mehr hat, die Wohnung zu nutzen.
- Finanzielle Auswirkungen: Es können keine Mietzahlungen mehr verlangt werden, und bereits gezahlte Mieten könnten zurückgefordert werden.
- Schadensersatz: In einigen Fällen können Schadensersatzansprüche entstehen, insbesondere wenn eine Partei durch den sittenwidrigen Vertrag erhebliche finanzielle Nachteile erlitten hat.
Insgesamt bedeutet die Feststellung der Sittenwidrigkeit eines Mietvertrags, dass alle rechtlichen Bindungen zwischen den Parteien aufgehoben werden und die betroffenen Personen ihre Rechte entsprechend anpassen müssen.
⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Sittenwidrigkeit
Ein Mietvertrag ist sittenwidrig, wenn er gegen das allgemeine Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (§ 138 BGB). Im Mietrecht liegt Sittenwidrigkeit vor, wenn der vereinbarte Mietzins erheblich vom Marktwert abweicht (hier: nur 25% des Marktwertes) und die Vereinbarung auf einer verwerflichen Gesinnung beruht. Sittenwidrige Verträge sind von Anfang an nichtig und entfalten keine Rechtswirkung.
Beispiel: Ein Eigentümer vermietet sein Haus an Familienangehörige für 200€ monatlich, obwohl die ortsübliche Miete 800€ beträgt, um bei einer Zwangsversteigerung den Wert zu mindern und Gläubiger zu schädigen.
Zwangsversteigerung
Eine Zwangsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren zur Verwertung von Immobilien, um Forderungen von Gläubigern zu befriedigen (§§ 866 ff. ZPO, §§ 1 ff. ZVG). Sie erfolgt, wenn der Schuldner seine Verbindlichkeiten nicht erfüllt und wird durch einen Zuschlagsbeschluss abgeschlossen, der das Eigentum auf den Ersteigerer überträgt. Bei einer Zwangsversteigerung gehen bestehende Mietverträge grundsätzlich auf den Erwerber über, es sei denn, sie sind sittenwidrig oder Scheingeschäfte.
Beispiel: Eine Bank lässt das Haus eines zahlungsunfähigen Kreditnehmers zwangsversteigern, um ihre offene Darlehensforderung zu decken.
Versäumnisurteil
Ein Versäumnisurteil wird erlassen, wenn eine Partei im Gerichtsverfahren einen Termin nicht wahrnimmt oder keine Stellung bezieht (§§ 330 ff. ZPO). Es ergeht in der Regel zugunsten der erschienenen Partei ohne inhaltliche Prüfung der Ansprüche. Gegen ein Versäumnisurteil kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden, wodurch das Verfahren in den Stand vor der Versäumnis zurückversetzt wird.
Beispiel: Die beklagte Partei erscheint nicht zur mündlichen Verhandlung, woraufhin das Gericht dem Antrag des Klägers stattgibt und die Beklagten zur Räumung verurteilt.
Vermögensverschleierung
Vermögensverschleierung bezeichnet Handlungen, durch die Vermögenswerte dem Zugriff von Gläubigern entzogen werden sollen. Im Zusammenhang mit Zwangsversteigerungen kann dies durch Scheinmietverträge mit ungewöhnlich niedrigen Mieten geschehen, um den Wert der Immobilie künstlich zu senken. Diese Praktik kann strafrechtliche Konsequenzen (Gläubigerbegünstigung, § 283c StGB) haben und führt zivilrechtlich zur Nichtigkeit der entsprechenden Verträge.
Beispiel: Ein Schuldner schließt kurz vor der drohenden Zwangsversteigerung einen Mietvertrag mit einem Familienmitglied ab, der eine extrem niedrige Miete für 99 Jahre festschreibt, um den Wert der Immobilie für potenzielle Ersteigerer zu mindern.
Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung ist ein Geldbetrag oder eine Garantie, die bei Gericht hinterlegt wird, um mögliche finanzielle Nachteile der Gegenpartei auszugleichen, falls sich ein vorläufig vollstreckbares Urteil später als falsch erweist (§ 108 ZPO). Sie dient als Absicherung gegen unbillige Härten durch die vorläufige Vollstreckung. Die Höhe wird vom Gericht festgelegt und orientiert sich am möglichen Schaden.
Beispiel: Der Kläger darf die Räumung nur durchsetzen, wenn er zuvor 10.000 Euro als Sicherheit hinterlegt, damit die Beklagten entschädigt werden können, falls das Urteil in einer höheren Instanz aufgehoben wird.
Zuschlagsbeschluss
Der Zuschlagsbeschluss ist die gerichtliche Entscheidung, die den Eigentumsübergang bei einer Zwangsversteigerung bewirkt (§ 90 ZVG). Mit seiner Verkündung wird der Ersteigerer neuer Eigentümer der Immobilie. Er erwirbt grundsätzlich alle Rechte und Pflichten, die mit dem Grundstück verbunden sind, einschließlich bestehender Mietverträge (§ 566 BGB). Nichtige Mietverträge muss der Ersteigerer jedoch nicht gegen sich gelten lassen.
Beispiel: Nach erfolgreicher Versteigerung erlässt das Vollstreckungsgericht den Zuschlagsbeschluss, wodurch der Kläger das Eigentum an dem Grundstück erwirbt und die Räumung von den früheren Eigentümern verlangen kann.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 93 ZVG (Zuschlag): Mit dem Zuschlag in der Zwangsversteigerung erwirbt der Ersteher, hier der Kläger, das Eigentum an dem Grundstück. Der Zuschlag ist ein Hoheitsakt des Gerichts und beendet das Zwangsversteigerungsverfahren bezüglich des Eigentumsübergangs. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger ist durch den Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren neuer Eigentümer des Grundstücks geworden und kann somit grundsätzlich Ansprüche als Eigentümer geltend machen, wie z.B. den Herausgabeanspruch.
- § 985 BGB (Herausgabeanspruch): Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen. Dieser Anspruch setzt voraus, dass der Anspruchsteller Eigentümer ist und der Anspruchsgegner Besitzer ohne Recht zum Besitz. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger als neuer Eigentümer fordert von den Beklagten als Besitzern die Herausgabe der Wohnung. Entscheidend ist, ob die Beklagten ein Recht zum Besitz haben, insbesondere durch einen wirksamen Mietvertrag.
- § 535 Abs. 1 BGB (Mietvertrag): Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mieter ist im Gegenzug zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagten berufen sich auf einen Mietvertrag mit der vorherigen Eigentümerin (Beklagte zu 2), um ein Recht zum Besitz der Wohnung zu begründen und somit den Herausgabeanspruch des Klägers abzuwehren.
- § 138 Abs. 1 BGB (Sittenwidrigkeit): Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. Sittenwidrigkeit liegt vor, wenn ein Geschäft nach seinem Gesamtcharakter dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht prüft, ob der Mietvertrag sittenwidrig ist, insbesondere wegen des extrem niedrigen Mietzinses im Verhältnis zur ortsüblichen Miete und den Umständen des Vertragsschlusses (kurz vor der Zwangsversteigerung, Belastung des Grundstücks), was auf eine Gläubigerbenachteiligung hindeuten könnte.
- § 117 Abs. 1 BGB (Scheingeschäft): Wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, mit dessen Einverständnis nur zum Schein abgegeben, so ist sie nichtig. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einvernehmlich nicht das wirklich Vereinbarte, sondern ein anderes Rechtsverhältnis nach außen vortäuschen wollen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht erwägt, ob der Mietvertrag ein Scheingeschäft ist, d.h., ob die Beklagten in Wahrheit keine echte Mietbeziehung begründen wollten, sondern den Vertrag nur abschlossen, um die Zwangsversteigerung zu erschweren oder den Zugriff der Gläubiger auf die Immobilie zu verhindern.
Das vorliegende Urteil
AG Zossen – Az.: 5 C 63/24 – Urteil vom 13.01.2025
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.