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Fristlose Mietvertragskündigung – Zahlungsrückstand mit Betriebskostennachzahlungsbeträgen

40 Jahre ein Zuhause, doch nun droht der Verlust. Ein Frankfurter Mieter muss seine Wohnung räumen, weil ausgerechnet unbezahlte Nebenkosten zum Verhängnis wurden. Ein Gerichtsurteil zeigt, wie schnell ein vermeintlich sicheres Wohnverhältnis zerbrechen kann.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 33052 C 64/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Die Partei, die als Vermieterin der Wohnung auftritt. Sie fordert die Räumung der Wohnung und die Erstattung der Kosten für das anwaltliche Kündigungsschreiben.
  • Beklagter: Die Partei, die seit 1981 Mieter der Wohnung ist. Er ist der Adressat der Räumungs- und Zahlungsforderung.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Vermieterin einer Wohnung in Frankfurt am Main verklagte den langjährigen Mieter (seit 1981) auf Räumung der Wohnung (II. OG rechts, 2 Zimmer, Küche, Diele/Flur, Bad, Kelleranteil). Zusätzlich forderte sie die Erstattung der Kosten für ein anwaltliches Kündigungsschreiben vom 29.02.2024.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Vermieterin berechtigt ist, die Räumung der Wohnung vom Mieter zu verlangen und ob der Mieter die Kosten für das vorgerichtliche Kündigungsschreiben erstatten muss.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht gab der Klage der Vermieterin vollständig statt. Der Mieter wurde zur Räumung und Herausgabe der Wohnung sowie zur Zahlung der geforderten Anwaltskosten nebst Zinsen verurteilt.
  • Folgen: Der Mieter muss die Wohnung räumen und an die Vermieterin herausgeben. Er muss zudem die Kosten für das anwaltliche Kündigungsschreiben in Höhe von 713,76 € zuzüglich Zinsen zahlen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Mieter kann die Räumungsvollstreckung durch eine Sicherheitsleistung von 2.381,76 € abwenden, sofern die Vermieterin nicht ihrerseits Sicherheit leistet. Für die Zahlung kann der Mieter die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, falls die Vermieterin nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Fall vor Gericht


Hintergrund des Rechtsstreits: Langjähriges Mietverhältnis endet

Flur eines deutschen Mehrfamilienhauses mit einem Stapel unbehandelter Briefe und einer Mahnung auf einem Tisch.
Fristlose Kündigung wegen Betriebskostenschulden | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Ein langjähriger Mieter in Frankfurt am Main muss nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt seine Wohnung räumen. Der Mann bewohnte die Wohnung seit 1981, also über 40 Jahre. Die Vermieterin hatte ihm wegen erheblicher Zahlungsrückstände bei den Betriebskosten gekündigt und auf Räumung geklagt. Das Gericht gab der Klage der Vermieterin nun statt.

Der Kern des Konflikts: Hohe Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen

Die monatliche Miete für die Zwei-Zimmer-Wohnung belief sich zuletzt auf 396,96 Euro Kaltmiete zuzüglich 175 Euro Betriebskostenvorauszahlung, insgesamt also 571,96 Euro. Über mehrere Jahre hinweg fielen jedoch erhebliche Nachzahlungen aus den jährlichen Betriebskostenabrechnungen an, die der Mieter nicht vollständig beglich.

Die strittigen Abrechnungsperioden

Konkret ging es um die Abrechnungen für die Jahre 2019, 2020 und 2021. Die Abrechnung für 2019 (datiert 08.12.2020) ergab eine Nachzahlung von 740,16 Euro. Für das Jahr 2020 (Abrechnung vom 02.12.2021) forderte die Vermieterin 1.142,63 Euro nach. Die Abrechnung für 2021 (vom 06.12.2022) wies einen Nachzahlungsbetrag von 881,30 Euro aus.

Eskalation: Mahnung, Teilzahlung und Kündigung

Die Vermieterin mahnte die offenen Beträge mehrfach an. Mit einem Schreiben vom 7. Dezember 2023 setzte sie dem Mieter eine letzte Frist zur Zahlung der gesamten ausstehenden Summe bis zum 13. Dezember 2023. Sie wies ausdrücklich auf mögliche Konsequenzen, wie eine Kündigung nach § 543 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bei Nichtzahlung, hin.

Unzureichende Zahlung führte zur Kündigung

Der Mieter leistete daraufhin zwar eine Teilzahlung, es blieb jedoch ein Restbetrag von 1.730,99 Euro offen. Da diese Summe nicht beglichen wurde, sprach die Vermieterin mit anwaltlichem Schreiben vom 29. Februar 2024 die Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aus. Sicherheitshalber wurde auch eine ordentliche Kündigung erklärt. Als Grund wurden die nicht gezahlten Nachzahlungen aus den Betriebskostenabrechnungen 2019, 2020 und 2021 genannt.

Das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt: Räumungsklage erfolgreich

Das Amtsgericht Frankfurt folgte der Argumentation der Vermieterin und verurteilte den Beklagten zur Räumung der Wohnung. Die Kündigung wurde als wirksam erachtet. Der Mieter muss die Wohnung nun an die Vermieterin herausgeben. Das Gericht hat die genauen Entscheidungsgründe im vorliegenden Auszug nicht detailliert dargelegt, diese ergeben sich aber aus dem Sachverhalt und der Rechtslage.

Konkrete Verpflichtungen des Mieters

Neben der Räumung der Wohnung muss der Mieter auch die Kosten für das anwaltliche Kündigungsschreiben vom 29. Februar 2024 in Höhe von 713,76 Euro tragen. Auf diesen Betrag sind zusätzlich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. Mai 2024 zu zahlen.

Vollstreckbarkeit des Urteils

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das bedeutet, die Vermieterin kann die Räumung grundsätzlich sofort durchsetzen. Der Mieter hat jedoch die Möglichkeit, die Zwangsräumung vorerst abzuwenden, indem er eine Sicherheitsleistung von 2.381,76 Euro hinterlegt. Dies gilt aber nur, wenn nicht die Vermieterin ihrerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Ähnliches gilt für die Zahlung der Anwaltskosten.

Rechtliche Einordnung: Betriebskostenschulden als Kündigungsgrund

Dieses Urteil bestätigt eine wichtige mietrechtliche Regel: Auch Schulden aus Betriebskostennachzahlungen können einen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB liegt ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Mieter mit der Zahlung der Miete (oder eines nicht unerheblichen Teils davon) in Verzug ist.

Wann sind Rückstände „erheblich“?

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass auch fällige Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen zur Miete im Sinne dieser Vorschrift zählen. Ein „erheblicher Zahlungsrückstand“, der zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt in der Regel vor, wenn der Rückstand die Miete für einen Monat übersteigt oder wenn sich der Rückstand über zwei aufeinanderfolgende Termine erstreckt und die Summe einer Monatsmiete erreicht.

Anwendung im konkreten Fall

Im vorliegenden Fall überstieg der offene Betrag von 1.730,99 Euro die Summe von zwei Monatsmieten (Gesamtmiete 571,96 Euro). Auch wenn die detaillierten Entscheidungsgründe hier nicht vorliegen, ist davon auszugehen, dass das Gericht diesen erheblichen Zahlungsrückstand als ausreichenden Grund für die fristlose Kündigung ansah. Die vorherige Abmahnung mit Fristsetzung untermauerte die Rechtmäßigkeit der Kündigung.

Paralleles Verfahren: Mahnverfahren wegen Abrechnung 2019

Interessanterweise hatte die Vermieterin bezüglich des Saldos aus der Betriebskostenabrechnung 2019 bereits vor dieser Räumungsklage ein separates gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Dieses Verfahren wurde ursprünglich beim Amtsgericht Hünfeld geführt und später an das Amtsgericht Frankfurt abgegeben (Az. 33076 C 159/24). Dies zeigt, dass die Forderungen bereits aktiv verfolgt wurden.

Bedeutung des Urteils für Mieter und Vermieter

Dieses Urteil hat weitreichende Bedeutung für das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern, insbesondere im Umgang mit Betriebskostenabrechnungen.

Konsequenzen für Mieter

Für Mieterinnen und Mieter unterstreicht das Urteil die dringende Notwendigkeit, Betriebskostennachzahlungen ernst zu nehmen und fristgerecht zu begleichen. Auch wenn die Vorauszahlungen korrekt geleistet wurden, können hohe Nachzahlungen entstehen. Werden diese nicht bezahlt, droht – wie bei Mietrückständen – die fristlose Kündigung und der Verlust der Wohnung, selbst bei sehr langen Mietverhältnissen.

Es ist ratsam, Abrechnungen genau zu prüfen und bei Unklarheiten oder finanziellen Schwierigkeiten frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen oder Rechtsrat einzuholen. Eine Ratenzahlungsvereinbarung kann unter Umständen eine Kündigung abwenden. Die Folgen einer Kündigung sind existenziell.

Hinweise für Vermieter

Vermieterinnen und Vermieter sehen sich durch das Urteil in ihrem Recht bestätigt, bei erheblichen Zahlungsrückständen aus Betriebskosten konsequent vorzugehen. Wichtig ist jedoch, dass die Betriebskostenabrechnungen formell und inhaltlich korrekt sind und dem Mieter fristgerecht zugehen.

Vor einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist in der Regel eine Abmahnung mit klarer Fristsetzung erforderlich, wie im vorliegenden Fall geschehen. Die Einhaltung dieser formalen Anforderungen ist entscheidend für die Wirksamkeit einer Kündigung. Das Urteil zeigt, dass auch ältere, aber noch nicht verjährte Forderungen zur Begründung einer Kündigung herangezogen werden können.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass nicht gezahlte Betriebskostennachforderungen zur fristlosen Kündigung berechtigen können, wenn der Rückstand mehr als zwei Monatsmieten beträgt. Dies gilt auch, wenn die reguläre Miete pünktlich gezahlt wird, da Betriebskostennachzahlungen als Teil der Miete gelten. Die Entscheidung verdeutlicht die Wichtigkeit, Betriebskostenabrechnung ernst zu nehmen und bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen, um eine Kündigung zu vermeiden.


Hinweise und Tipps

Praxistipps für Mieter zum Umgang mit Nebenkostenzahlungen

Die pünktliche Zahlung von Nebenkosten ist eine wesentliche Mieterpflicht. Wie der Fall eines Frankfurter Mieters zeigt, kann selbst ein 40-jähriges Mietverhältnis durch Zahlungsverzug bei Nebenkosten enden und zur Räumungsklage führen.

⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle juristische Beratung. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.

Tipp 1: Nebenkosten wie Miete behandeln – immer pünktlich zahlen

Nebenkosten sind ebenso wie die Miete eine Hauptleistungspflicht im Mietvertrag. Ein erheblicher Zahlungsverzug bei Nebenkosten kann wie bei der Miete zur fristlosen Kündigung führen, unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht.

⚠️ ACHTUNG: Nach deutschem Mietrecht kann ein Zahlungsverzug von mehr als einer Monatsmiete oder wiederholter Verzug bei kleineren Beträgen zur fristlosen Kündigung berechtigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).


Tipp 2: Bei Zahlungsschwierigkeiten proaktiv handeln

Kontaktieren Sie Ihren Vermieter umgehend, wenn Sie Zahlungsprobleme haben oder vorhersehen. Vereinbaren Sie schriftlich Ratenzahlungen oder Stundungen, bevor es zum Verzug kommt.

Beispiel: „Sehr geehrter Herr Vermieter, aufgrund einer unvorhergesehenen finanziellen Notlage kann ich die Nebenkostenabrechnung in Höhe von 800 € nicht fristgerecht begleichen. Ich schlage vor, den Betrag in vier monatlichen Raten zu je 200 € zu zahlen, beginnend am 15. des kommenden Monats.“

⚠️ ACHTUNG: Mündliche Vereinbarungen sind schwer nachweisbar. Lassen Sie sich Zahlungsvereinbarungen immer schriftlich bestätigen.


Tipp 3: Nebenkostenabrechnungen immer sorgfältig prüfen

Prüfen Sie jede Nebenkostenabrechnung auf ihre Richtigkeit. Bei Unklarheiten haben Sie das Recht, Einsicht in die Originalbelege zu nehmen. Bestreiten Sie fehlerhafte Positionen schriftlich und begründet innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung.

⚠️ ACHTUNG: Auch bei Einsprüchen gegen Teile der Abrechnung müssen Sie den unstrittigen Betrag innerhalb der Zahlungsfrist (in der Regel 30 Tage nach Zugang) begleichen!


Tipp 4: Zahlungsnachweise systematisch dokumentieren

Bewahren Sie alle Zahlungsbelege für Miete und Nebenkosten mindestens drei Jahre lang auf. Verwenden Sie bei Überweisungen eindeutige Verwendungszwecke, die den Zahlungsgrund klar erkennen lassen.

Beispiel für Verwendungszweck: „Nebenkostenabrechnung 2023, Mustermann, Musterstraße 1, 60306 Frankfurt“

⚠️ ACHTUNG: Bei Barzahlungen immer eine datierte und unterschriebene Quittung verlangen.


Tipp 5: Bei Erhalt einer Kündigung unverzüglich handeln

Wenn Sie eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs erhalten, können Sie diese durch vollständige Begleichung aller ausstehenden Beträge (inklusive Verzugszinsen) innerhalb von zwei Monaten nach Klageerhebung unwirksam machen (Schonfristzahlung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB).

⚠️ ACHTUNG: Diese „Heilungsmöglichkeit“ steht Ihnen nur einmal innerhalb von zwei Jahren zur Verfügung! Auch vorgerichtliche Anwaltskosten können Ihnen in Rechnung gestellt werden.


Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?

Auch wiederkehrende geringfügige Zahlungsverzögerungen können in der Summe zur Kündigung berechtigen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Vermieter bereits eine Abmahnung wegen Zahlungsverzugs ausgesprochen hat. Verzögerte Zahlungen können zudem Ihr Verhältnis zum Vermieter belasten und künftige Mieterhöhungen oder Vertragsverhandlungen erschweren.

Checkliste: Vermeidung von Kündigungen wegen Zahlungsverzugs

  • Miete und Nebenkosten stets pünktlich und vollständig zahlen
  • Daueraufträge für gleichbleibende Zahlungen einrichten
  • Zahlungsbelege systematisch aufbewahren (mindestens drei Jahre)
  • Bei finanziellen Engpässen frühzeitig mit dem Vermieter kommunizieren
  • Nebenkostenabrechnungen innerhalb der Zahlungsfrist prüfen
  • Bei strittigen Abrechnungen mindestens den unstrittigen Anteil bezahlen
  • Nach Erhalt einer Kündigung sofort rechtlichen Rat einholen

Benötigen Sie Hilfe?

Unsichere Zukunft bei offenen Mietzahlungen?

In Fällen, in denen ausstehende Betriebskosten zu erheblichen Rückständen führen, können sich Unklarheiten und rechtliche Unsicherheiten einstellen. Insbesondere wenn Zahlungsrückstände gravierende Konsequenzen für den Fortbestand eines Mietverisses haben können, ist es ratsam, die Situation genau zu prüfen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre rechtliche Lage transparent zu analysieren und Ihre Optionen klar zu verstehen. Unsere Beratung zielt darauf ab, Ihnen in schwierigen Situationen einen sachlichen und präzisen Überblick zu verschaffen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Kontaktieren Sie uns, um gemeinsam die bestmöglichen Lösungsansätze zu erörtern.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab welcher Höhe von Betriebskostenschulden kann mir fristlos gekündigt werden?

Wenn es um die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Betriebskostenschulden geht, ist die Rechtslage etwas komplex. Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen gelten im Allgemeinen nicht als Mietrückstände im Sinne des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB, was bedeutet, dass sie nicht direkt für eine fristlose Kündigung herangezogen werden können.

Trotzdem kann eine hohe Betriebskostenschuld, insbesondere wenn sie den Betrag von zwei Monatsmieten übersteigt und der Mieter länger als einen Monat in Zahlungsverzug geraten ist, unter bestimmten Umständen als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB angesehen werden. Dies hängt jedoch stark von den Umständen des Einzelfalls ab.

Es ist wichtig zu beachten, dass ordentliche Kündigungen auch aufgrund von zahlungsrückständlichen Betriebskosten möglich sind, insbesondere wenn der Mieter sich mindestens einen Monat lang mit einem Betrag von mehr als einer Monatsmiete im Verzug befindet. In solchen Fällen empfiehlt es sich oft, eine ordentliche Kündigung vorzuziehen, um Rechtssicherheit zu erhöhen.

For Leser, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, ist esratsam, sich umfassend über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und möglicherweise rechtliche Beratung einzuholen, um spezifische Fragen zu klären.


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Was kann ich tun, wenn ich eine Kündigung wegen ausstehender Betriebskosten erhalten habe?

Wenn Sie eine Kündigung wegen ausstehender Betriebskosten erhalten, gibt es mehrere Schritte, die Sie in Betracht ziehen können, um die Situation zu verbessern oder die Kündigung abzuwenden:

1. Begleichen der Schulden

  • Zahlung der ausstehenden Beträge: Zunächst sollten Sie prüfen, ob Sie in der Lage sind, die ausstehenden Betriebskosten nachzuzahlen. Bei ordentlichen Kündigungen ist es nicht möglich, die Kündigung durch spätere Zahlung unwirksam zu machen. Bei fristlosen Kündigungen hingegen kann die Kündigung oft durch vollständige Zahlung innerhalb von zwei Monaten abgewendet werden.
  • Ratenzahlungsvereinbarung: Wenn eine vollständige Zahlung auf einmal nicht möglich ist, könnten Sie mit Ihrem Vermieter eine Ratenzahlungsvereinbarung aushandeln. Dies kann eine Möglichkeit sein, die Forderung schrittweise zu begleichen und gleichzeitig das Verhältnis zum Vermieter zu verbessern.

2. Kontaktaufnahme mit dem Vermieter

  • Verhandlungen führen: Es kann hilfreich sein, direkt mit dem Vermieter zu sprechen und nach einer Einigung zu suchen. Manchmal ist der Vermieter bereit, Kompromisse einzugehen, insbesondere wenn Sie Ihrem Zahlungswillen nachkommen.

3. Gerichtliche Überprüfung der Kündigung

  • Rechtliche Prüfung: Wenn Sie der Meinung sind, dass die Kündigung rechtlich nicht gerechtfertigt ist, können Sie die Kündigung gerichtlich überprüfen lassen. Ein Gericht wird prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Kündigung erfüllt sind, wie z.B. die Höhe des Rückstands (mindestens eine Monatsmiete bei ordentlicher Kündigung) oder ob die Abrechnung korrekt erfolgt ist.

4. Einwendungen gegen die Abrechnung

  • Formelle und inhaltliche Richtigkeit überprüfen: Stellen Sie sicher, dass die Betriebskostenabrechnung formell und inhaltlich korrekt ist. Als Mieter müssen Sie Einwendungen innerhalb der gesetzlichen Einwendungsfrist von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung geltend machen.

Diese Schritte sind wichtig, um das Mietverhältnis möglicherweise zu retten oder zumindest die Übergangszeit zu gestalten.


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Welche Rechte habe ich als Mieter, wenn mein Vermieter die Betriebskosten falsch berechnet?

Wenn ein Vermieter die Betriebskosten falsch berechnet, haben Mieter das Recht, Einwände zu erheben. Diese Einwände müssen schriftlich und begründet an den Vermieter gerichtet werden. Mieter haben ab dem Erhalt der Abrechnung 12 Monate Zeit, um Widerspruch einzulegen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Während dieser Zeit können sie auch Einsicht in die Belege verlangen, um die Richtigkeit der Abrechnung zu überprüfen.

Formelle Fehler (z.B. unvollständige oder unklare Abrechnungen) machen die gesamte Abrechnung unwirksam. In diesem Fall muss der Mieter nicht zahlen, bis eine korrekte Abrechnung vorliegt. Bei inhaltlichen Fehlern sollte der Mieter ebenfalls schriftlich widersprechen. Die Zahlung der Nachforderung sollte in solchen Fällen unter Vorbehalt erfolgen, um alle Rechte zu wahren.

Zahlung unter Vorbehalt bedeutet, dass Sie die Nachforderung zahlen, aber zugleich klarstellen, dass Sie Ihren Widerspruch aufrechterhalten. So bleibt Ihnen die Möglichkeit offen, bei einer erfolgreichen Korrektur der Abrechnung zu einer günstigeren Forderung zu kommen oder bereits gezahlte Beträge zurückzufordern.

In besonders schwerwiegenden Fällen, wie bei vorsätzlichen Fehlern durch den Vermieter, kann dies sogar zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses führen.


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Gibt es finanzielle Hilfen, um Betriebskostenschulden zu begleichen?

Wenn Mieter mit Betriebskostenschulden konfrontiert sind, gibt es mehrere Anlaufstellen und Hilfsangebote, die helfen können:

Finanzielle Hilfen und Anlaufstellen:

  1. Jobcenter: Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können unter bestimmten Umständen ein Darlehen vom Jobcenter erhalten, um ihre Schulden zu begleichen. Das Darlehen wird über die Kürzung der monatlichen Leistungen zurückgezahlt.
  2. Sozialamt: Menschen, die finanziell in Not sind und keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld II haben, können beim Sozialamt um Hilfe bitten. Das Sozialamt kann in besonderen Fällen eine einmalige Unterstützung oder ein Darlehen gewähren, um drohende Wohnungslosigkeit zu verhindern.
  3. Wohngeld: Ein Anspruch auf Wohngeld kann ebenfalls geprüft werden, um die finanzielle Belastung durch Miete und Betriebskosten zu verringern. Dieses wird durch die örtlichen Wohngeldstellen berechnet und gewährt.
  4. Schuldnerberatungsstellen: Professionselle Schuldnerberatungsstellen bieten Unterstützung bei der Verhandlung von Ratenzahlungsplänen mit Vermietern und helfen bei der Suche nach finanziellen Lösungen.
  5. Caritas und andere Sozialträger: Diese Organisationen bieten umfassende Beratung und Unterstützung an, wie zum Beispiel Musterbriefe und Anleitungen zur Erstellung von Zahlungsplänen. Sie vermitteln auch andere Hilfsangebote.

Antragstellung und Voraussetzungen:

  • Drohende Wohnungslosigkeit: Ein wichtiger Aspekt für den Antrag auf finanzielle Hilfe ist die drohende Wohnungslosigkeit. Dies ist oft ein entscheidendes Kriterium für die Gewährung von Unterstützung durch Jobcenter oder Sozialamt.
  • Angemessene Miete: Die Miete muss angemessen sein, was bedeutet, dass sie nicht über das Maß dessen hinausgeht, was für die jeweilige Region als vernünftig angesehen wird.
  • Kooperation mit dem Vermieter: Häufig hilft es, direkt mit dem Vermieter zu sprechen und Ratenzahlungen oder Stundungen zu vereinbaren, um das Mietverhältnis aufrechtzuerhalten.

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Was passiert, wenn ich nach einer Kündigung nicht aus meiner Wohnung ausziehe?

Wenn Sie nach einer Kündigung nicht aus Ihrer Wohnung ausziehen, haben Sie das Mietverhältnis für ungültig erklärt und sich gegen die Rückgabe der Mietsache versetzt. Dies kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Konsequenzen des Nichtauszugs

  • Rechtliche Situation: Nach Ablauf der Kündigungsfrist endet das Mietverhältnis, und Sie sind nicht mehr berechtigt, die Wohnung zu nutzen. Sie sind zur Räumung verpflichtet, indem Sie die Wohnung an den Vermieter zurückgeben müssen.
  • Räumungsklage: Wenn Sie nicht ausziehen, kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen. Dieses Verfahren kann teuer sein, und die Kosten trägt der Verlierer des Prozesses.
  • Schadensersatz und Nutzungsentschädigung: Sie könnten zusätzlich zur Klagekosten auch unter Umständen Schadensersatz für den entgangenen Mieterlös leisten müssen. Zudem kann der Vermieter eine Nutzungsentschädigung verlangen, da er die Wohnung nicht anderweitig vermieten kann.
  • Zwangsräumung: Falls das Gericht der Räumungsklage stattgibt, kann eine Zwangsräumung durchgeführt werden. Diese wird von einem Gerichtsvollzieher vollstreckt und kann sehr unangenehm sein.

Mögliche Unterstützung

In solchen Fällen können Mieter Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen, um ihre Rechte durchzusetzen oder die finanzielle Belastung zu mindern. Diese Unterstützung kann helfen, die Kosten für Anwälte und das Gerichtsverfahren zu decken.


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⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Räumungsklage

Eine Räumungsklage ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem ein Vermieter die Herausgabe einer Wohnung oder eines Gewerberaums vom Mieter erzwingen kann. Sie wird eingereicht, wenn ein Mietverhältnis beendet wurde (z.B. durch Kündigung), der Mieter aber die Immobilie nicht freiwillig verlässt. Die rechtliche Grundlage bildet § 546 BGB, der den Mieter zur Rückgabe der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet.

Beispiel: In diesem Fall klagte die Vermieterin auf Räumung, nachdem sie dem seit 1981 dort wohnenden Mieter wegen erheblicher Zahlungsrückstände bei den Betriebskosten gekündigt hatte.


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Betriebskosten

Betriebskosten (auch Nebenkosten genannt) sind regelmäßig anfallende Kosten, die dem Vermieter durch das Eigentum oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes entstehen. Sie können laut § 2 Betriebskostenverordnung auf den Mieter umgelegt werden und umfassen unter anderem Kosten für Heizung, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr und Hausreinigung. Betriebskostennachzahlungen gelten rechtlich als Teil der Miete.

Beispiel: Im vorliegenden Fall führten unbezahlte Betriebskostennachforderungen zur Kündigung des Mietverhältnisses, da der Rückstand mehr als zwei Monatsmieten betrug, was nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellt.


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Vorläufige Vollstreckbarkeit

Die vorläufige Vollstreckbarkeit eines Urteils bedeutet, dass die im Urteil festgelegten Rechtsfolgen bereits durchgesetzt werden können, bevor das Urteil rechtskräftig wird. Dies ist in der Zivilprozessordnung (§§ 708-710 ZPO) geregelt. Der Gläubiger kann somit unmittelbar nach Urteilsverkündung die Zwangsvollstreckung einleiten, auch wenn noch Rechtsmittel (wie Berufung) möglich sind.

Beispiel: Im beschriebenen Fall ist das Urteil vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass die Vermieterin theoretisch sofort die Räumung der Wohnung durchsetzen könnte, selbst wenn der Mieter Berufung einlegen sollte.


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Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung ist ein Geldbetrag oder eine andere Wertleistung, die bei Gericht hinterlegt wird, um mögliche Schäden abzudecken, die durch eine vorläufige Vollstreckung entstehen können. Sie ist in den §§ 108-110 ZPO geregelt und dient als Absicherung für den Fall, dass ein vorläufig vollstreckbares Urteil später aufgehoben wird.

Beispiel: Der Mieter kann laut Urteil die Räumungsvollstreckung durch eine Sicherheitsleistung von 2.381,76 € abwenden, sofern die Vermieterin nicht ihrerseits Sicherheit leistet. Dies gibt dem Mieter die Möglichkeit, trotz des vorläufig vollstreckbaren Urteils vorübergehend in der Wohnung zu bleiben.


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Fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung ist eine sofortige Beendigung des Mietverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 543 BGB zulässig. Bei Wohnraummietverträgen zählen dazu insbesondere erhebliche Zahlungsrückstände (mehr als zwei Monatsmieten) gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB.

Beispiel: Im vorliegenden Fall kündigte die Vermieterin dem Mieter fristlos, weil er mit der Zahlung von Betriebskosten in Höhe von mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand war, was nach der Rechtsprechung einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellt.


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Vorgerichtliche Anwaltskosten

Vorgerichtliche Anwaltskosten sind Aufwendungen für anwaltliche Dienstleistungen, die vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens entstehen, etwa für Mahnschreiben oder Kündigungsschreiben. Sie können als Schadensersatz gemäß § 280 BGB vom Schuldner verlangt werden, wenn dieser seine vertraglichen Pflichten verletzt hat und die anwaltliche Tätigkeit zur Rechtsdurchsetzung erforderlich war.

Beispiel: Die Vermieterin forderte im Verfahren zusätzlich zur Räumung auch die Erstattung der Kosten für das anwaltliche Kündigungsschreiben vom 29.02.2024 in Höhe von 713,76 € vom Mieter, was das Gericht als berechtigt ansah.

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Wichtige Rechtsgrundlagen

  • § 543 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB (Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund): Dieser Paragraph regelt die fristlose Kündigung von Mietverträgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn der Mieter mit der Mietzahlung in erheblichem Verzug ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin hat hier eine fristlose Kündigung ausgesprochen, da der Beklagte trotz Mahnung erhebliche Betriebskostennachzahlungen nicht beglichen hat, was als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung angesehen werden kann.
  • § 556 Abs. 1 Satz 1 BGB (Betriebskosten): Dieser Paragraph definiert Betriebskosten als Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes und seiner Nebengebäude laufend entstehen. Mieter sind zur Zahlung dieser Kosten verpflichtet, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der vorliegende Fall dreht sich um unbezahlte Betriebskostennachzahlungen. Die ausstehenden Beträge resultieren aus den jährlichen Betriebskostenabrechnungen, welche die Klägerin dem Beklagten gemäß § 556 BGB in Rechnung gestellt hat.
  • § 286 Abs. 1 BGB (Verzug): Dieser Paragraph bestimmt, dass ein Schuldner in Verzug gerät, wenn er auf eine Mahnung des Gläubigers nach Fälligkeit nicht leistet. Verzug tritt auch ohne Mahnung ein, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist oder sich diese aus dem Vertrag ergibt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Beklagte wurde mit Schreiben vom 07.12.2023 zur Zahlung der Betriebskostenrückstände gemahnt und geriet durch die Nichtzahlung in Verzug, was eine Voraussetzung für die fristlose Kündigung nach § 543 BGB darstellt.
  • § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB (Ordentliche Kündigung durch den Vermieter): Dieser Paragraph regelt die ordentliche Kündigung durch den Vermieter, die nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zulässig ist. Ein solches berechtigtes Interesse liegt unter anderem vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin hat hilfsweise auch ordentlich gekündigt. Die nicht erfolgte Zahlung der Betriebskosten kann eine schuldhafte und nicht unerhebliche Verletzung der mietvertraglichen Pflichten darstellen und somit ein berechtigtes Interesse an der ordentlichen Kündigung begründen.

Das vorliegende Urteil


AG Frankfurt – Az.: 33052 C 64/24 – Urteil vom 21.06.2024


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