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Mietvertragskündigung über Rechtsanwalt aussprechen lassen – Zulässigkeit

Ein Mieter in Friedberg übersah einen Fehler in seinem Dauerauftrag und geriet prompt mit zwei Monatsmieten in Verzug. Obwohl er die Außenstände beglich, weigerte er sich, die Anwaltskosten für die fristlose Kündigung seines Vermieters zu übernehmen – und landete vor Gericht. Der Richter entschied zugunsten des Vermieters: Auch private Vermieter dürfen sich bei Mietrückständen juristischen Beistand suchen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Fall betrifft den Rechtsstreit um vorgerichtliche Anwaltskosten, die ein Vermieter nach einem Mietrückstand geltend macht.
  • Der Mieter hatte zahlungsbedingt einen Rückstand mit zwei Monatsmieten und argumentierte, dass dies auf ein Versehen zurückzuführen sei.
  • Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis fristlos und hilfsweise ordentlich und verlangte die Anwaltskosten vom Mieter.
  • Das Gericht entschied zugunsten des Vermieters und sah die Anwaltskosten als erforderlich und zweckmäßig an.
  • Die Entscheidung basierte darauf, dass der Mieter im Zahlungsverzug war und selbst bei Versehen Fahrlässigkeit vorliegt.
  • Rechtsanwaltliche Unterstützung war legitim, da kein gewerblicher Vermieter oder Hausverwaltung involviert war.
  • Laut Gericht muss ein privater Vermieter nicht monatlich Mieteingänge überprüfen, der Mieter ist zur Zahlung verpflichtet.
  • Die Entscheidung berücksichtigt, dass ausbleibende Zahlungen einen wirtschaftlichen Schaden beim Vermieter verhindern sollen.

Mietrecht im Fokus: Zulässigkeit der Kündigung durch Anwalt im konkreten Fall

Die Mietvertragskündigung ist ein zentraler Aspekt im Mietrecht, der sowohl Mieter als auch Vermieter betrifft. Im Rahmen des Kündigungsrechts legen das Kündigungsschutzgesetz und die entsprechenden Kündigungsfristen fest, unter welchen Bedingungen ein Mietverhältnis beendet werden kann. Eine fristgerechte Kündigung erfordert in der Regel die Einhaltung festgelegter Fristen, während in bestimmten Fällen auch eine außerordentliche Kündigung möglich ist. Diese kann beispielsweise durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht ausgesprochen werden, wenn schwerwiegende Kündigungsgründe vorliegen. Im folgenden Beitrag wird ein konkreter Fall vorgestellt und analysiert, der sich mit der Zulässigkeit einer Kündigung durch einen Anwalt befasst.

Der Fall vor Gericht


Mietstreit um Rechtsanwaltskosten: Vermieter erhält Recht vor Gericht

Mietrechtsstreit über Anwaltskosten bei Kündigung
Das Gericht entschied, dass der Mieter die Anwaltskosten für die fristlose Kündigung wegen Mietrückständen zu zahlen hat, da die Beauftragung des Anwalts als notwendig erachtet wurde. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

In einem kürzlich verhandelten Fall am Amtsgericht Friedberg ging es um die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in einem Mietstreit. Der Kläger, ein Vermieter, forderte vom Beklagten, seinem Mieter, die Zahlung von 652,57 Euro plus Zinsen für die Kosten eines Kündigungsschreibens.

Hintergrund: Mietrückstände und fristlose Kündigung

Der Mieter war mit den Monatsmieten für Januar und Februar 2023 in Höhe von insgesamt 4.680 Euro in Rückstand geraten. Daraufhin ließ der Vermieter durch seinen Anwalt am 7. Februar 2023 ein Schreiben mit fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs verfassen. Nachdem der Mieter die ausstehenden Mieten beglichen hatte, blieben die Anwaltskosten für das Kündigungsschreiben strittig.

Argumente des Mieters: Versehen und fehlende Notwendigkeit

Der Beklagte argumentierte, er habe versehentlich den Dauerauftrag für die Mietzahlungen falsch datiert. Er behauptete zudem, der Vermieter hätte ihn bei einem Gespräch am 13. Januar 2023 nicht auf die Rückstände hingewiesen. Der Mieter vertrat die Ansicht, die Beauftragung eines Anwalts sei nicht notwendig gewesen und stelle einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht dar.

Entscheidung des Gerichts: Anwaltskosten gerechtfertigt

Das Gericht gab dem Kläger Recht und verurteilte den Beklagten zur Zahlung der geforderten Summe. In der Begründung hieß es, der Mieter sei ab dem dritten Werktag eines Monats mit den Mietzahlungen in Verzug gewesen. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts wurde als erforderlich und zweckmäßig erachtet.

Rechtliche Bewertung und Begründung des Urteils

Das Gericht betonte, dass für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer anwaltlichen Vertretung die Sicht einer vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Person in der Situation des Geschädigten maßgeblich sei. Obwohl bei gewerblichen Vermietern mit eigener Hausverwaltung in einfachen Fällen eine Selbstvertretung zumutbar sein kann, lag hier der Fall eines privaten Vermieters vor.

Aus Sicht eines privaten Vermieters seien ausbleibende Zahlungen über zwei Monate ein nachvollziehbarer Grund, rechtlichen Beistand einzuholen. Das Gericht sah keine Pflicht des Vermieters, eingehende Mietzahlungen monatlich auf Vollständigkeit zu überprüfen. Vielmehr sei es Aufgabe des Mieters, für die Erfüllung seiner Zahlungspflicht zu sorgen.

Das Gericht fand keine Anhaltspunkte dafür, dass der Vermieter von einem Versehen des Mieters hätte ausgehen müssen. Auch ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht wurde nicht festgestellt. Somit wurde der Beklagte zur Zahlung der Anwaltskosten verurteilt, da diese als berechtigter Schadensersatzanspruch des Vermieters angesehen wurden.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stärkt die Position privater Vermieter bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Es bestätigt, dass die Beauftragung eines Anwalts bei Mietrückständen über zwei Monate als erforderlich und zweckmäßig anzusehen ist. Vermieter müssen nicht monatlich Zahlungseingänge überprüfen, sondern dürfen bei ausbleibenden Mieten rechtliche Schritte einleiten. Die Entscheidung verdeutlicht, dass Mieter für die fristgerechte Erfüllung ihrer Zahlungspflichten verantwortlich sind und bei Versäumnissen die Konsequenzen tragen müssen.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen für Mieter und Vermieter: Als Mieter sollten Sie stets Ihre Mietzahlungen überprüfen, da Sie auch bei versehentlichen Versäumnissen in Verzug geraten können. Vermieter, besonders Privatpersonen, dürfen bei längeren Mietrückständen einen Anwalt einschalten, ohne vorher mahnen zu müssen. Die Kosten dafür können dem säumigen Mieter in Rechnung gestellt werden. Wichtig für Mieter: Achten Sie auf pünktliche Zahlungen und reagieren Sie schnell auf Zahlungsaufforderungen. Vermieter sollten bedenken, dass bei einfachen Fällen und vorhandener Hausverwaltung eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Mieter erwartet werden kann, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung klarer Kommunikation und sorgfältiger finanzieller Verwaltung in Mietverhältnissen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann darf ein Vermieter wegen Mietrückständen kündigen?

Ein Vermieter darf wegen Mietrückständen kündigen, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen der fristlosen und der ordentlichen Kündigung.

Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn:

  • Der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist. Als nicht unerheblich gilt ein Betrag, der die Miete für einen Monat übersteigt.
  • Der Mieter in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

Wenn Sie als Vermieter beispielsweise eine Monatsmiete von 1.000 Euro vereinbart haben, können Sie fristlos kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Monate jeweils 501 Euro oder mehr schuldig bleibt.

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung mit der gesetzlichen Kündigungsfrist ist möglich, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Dies kann auch bei geringeren Mietrückständen der Fall sein, wenn diese sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.

Wichtige Hinweise

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  • Bei der fristlosen Kündigung ist keine vorherige Abmahnung erforderlich.
  • Der Vermieter sollte in der Kündigung die genauen Mietrückstände aufführen.
  • Berechtigte Mietminderungen wegen Wohnungsmängeln zählen nicht als Mietrückstand.
  • Der Mieter hat die Möglichkeit, die fristlose Kündigung durch Zahlung aller Rückstände innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung einer Räumungsklage unwirksam zu machen (Schonfristzahlung). Dies gilt jedoch nur einmal innerhalb von zwei Jahren.

Wenn Sie als Vermieter mit Mietrückständen konfrontiert sind, sollten Sie sorgfältig prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Kündigung vorliegen. Eine genaue Dokumentation der Zahlungseingänge und eine korrekte Berechnung der Rückstände sind entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung.


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Müssen Mieter die Anwaltskosten des Vermieters bei einer Kündigung bezahlen?

Die Frage, ob Mieter die Anwaltskosten des Vermieters bei einer Kündigung bezahlen müssen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Art der Kündigung und dem Verhalten des Mieters.

Grundsätzliche Regelung

Grundsätzlich gilt: Wer einen Anwalt beauftragt, muss zunächst selbst für dessen Kosten aufkommen. Der Vermieter kann jedoch unter bestimmten Umständen vom Mieter die Erstattung der Anwaltskosten verlangen.

Kündigungsgründe und Kostenübernahme

Bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs muss der Mieter in der Regel die Anwaltskosten des Vermieters tragen, da hier eine Pflichtverletzung des Mieters vorliegt. Ausnahme: Bei gewerblichen Großvermietern geht der BGH davon aus, dass diese in einfachen Fällen ohne Anwalt kündigen können.

Bei einer Eigenbedarfskündigung oder einer Mieterhöhung muss der Mieter die Anwaltskosten des Vermieters nicht übernehmen, da hier keine Pflichtverletzung des Mieters vorliegt.

Besondere Fälle

Wenn der Vermieter eine Abmahnung ausspricht, muss der Mieter die Anwaltskosten in der Regel nicht tragen. Die Gerichte gehen davon aus, dass ein Vermieter in der Lage ist, selbst eine Abmahnung zu verfassen.

Bei einer fristlosen Kündigung nach mehreren Abmahnungen kann der Vermieter hingegen einen Rechtsanwalt beauftragen, dessen Kosten dann vom Mieter zu tragen sind.

Unwirksame Kündigungen

Interessanterweise hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass selbst bei einer unwirksamen Kündigung der Vermieter dem Mieter entstandene Rechtsanwaltskosten nicht ersetzen muss. Dies gilt beispielsweise, wenn der Vermieter eine Kündigung ohne die erforderliche Begründung ausspricht.

Rechtliche Begründung

Der BGH argumentiert, dass den Vermieter keine vertragliche Nebenpflicht trifft, bei Ausspruch einer Kündigung die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Die Begründungspflicht soll dem Mieter lediglich ermöglichen, sich Klarheit über seine rechtliche Position zu verschaffen. Eine ordnungsgemäße Begründung der Kündigung liegt hauptsächlich im Interesse des Vermieters.

Wenn Sie als Mieter mit einer Kündigung konfrontiert werden, ist es wichtig, die Situation sorgfältig zu prüfen. In vielen Fällen müssen Sie nicht für die Anwaltskosten des Vermieters aufkommen, es sei denn, Sie haben Ihre mietvertraglichen Pflichten verletzt.


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Wie können Mieter rechtliche Konsequenzen bei versehentlichen Mietrückständen vermeiden?

Bei versehentlichen Mietrückständen ist schnelles Handeln entscheidend, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Informieren Sie Ihren Vermieter umgehend, sobald Sie bemerken, dass Sie die Miete nicht pünktlich zahlen können. Eine offene Kommunikation kann oft zur Lösung beitragen.

Proaktive Kommunikation

Erklären Sie Ihrem Vermieter die Gründe für den Zahlungsverzug und zeigen Sie Ihre Bereitschaft, die Situation zu lösen. Viele Vermieter sind bei vorübergehenden finanziellen Engpässen verständnisvoll, wenn Sie offen und ehrlich kommunizieren.

Ratenzahlungsvereinbarung

Schlagen Sie Ihrem Vermieter eine Ratenzahlungsvereinbarung vor. Diese ermöglicht es Ihnen, den Rückstand in kleineren, monatlichen Beträgen zusätzlich zur laufenden Miete abzuzahlen. Achten Sie darauf, dass die Vereinbarung schriftlich festgehalten wird.

Fristwahrung

Beachten Sie, dass ein Vermieter bei einem Mietrückstand von mehr als einer Monatsmiete oder bei wiederholtem Zahlungsverzug das Recht zur fristlosen Kündigung hat. Zahlen Sie daher den Rückstand so schnell wie möglich, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Zugang einer Mahnung.

Dokumentation

Dokumentieren Sie alle Kommunikation mit Ihrem Vermieter sorgfältig. Bewahren Sie E-Mails, Briefe und Zahlungsbelege auf. Diese können im Streitfall als Beweise dienen und zeigen Ihr Bemühen um eine Lösung.

Priorisierung der Mietzahlung

Setzen Sie die Mietzahlung auf Ihrer finanziellen Prioritätenliste ganz nach oben. Wenn Sie zwischen verschiedenen Zahlungsverpflichtungen wählen müssen, sollten Sie der Miete Vorrang einräumen, um Ihr Zuhause nicht zu gefährden.

Durch diese Maßnahmen können Sie in vielen Fällen rechtliche Konsequenzen bei versehentlichen Mietrückständen vermeiden und Ihr Mietverhältnis schützen.


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Welche Rechte haben Vermieter bei wiederholten Mietrückständen?

Bei wiederholten Mietrückständen stehen Vermietern verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Zunächst können Sie eine Mahnung aussprechen, um den Mieter auf den Zahlungsverzug aufmerksam zu machen. Reagiert der Mieter nicht, haben Sie als Vermieter das Recht, eine fristlose Kündigung auszusprechen, wenn der Mietrückstand eine bestimmte Höhe erreicht.

Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB möglich, wenn der Mieter:

  • für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Mietzahlung in Verzug ist und der Rückstand mehr als eine Monatsmiete beträgt, oder
  • über einen längeren Zeitraum mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten im Rückstand ist.

Wenn Sie als Vermieter diese Option in Betracht ziehen, sollten Sie die Zahlungsrückstände sorgfältig dokumentieren. Eine genaue Auflistung der ausstehenden Beträge und Zahlungstermine ist unerlässlich.

Ordentliche Kündigung als Alternative

Alternativ können Sie auch eine ordentliche Kündigung aussprechen, wenn der Mieter wiederholt mit Zahlungen in Verzug gerät. Hierbei müssen Sie die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Diese Option bietet sich an, wenn die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung nicht erfüllt sind, Sie aber dennoch das Mietverhältnis beenden möchten.

Gerichtliche Schritte

Sollte der Mieter trotz Kündigung nicht ausziehen oder die Mietrückstände begleichen, können Sie als nächsten Schritt eine Räumungsklage einreichen. Hierbei fordern Sie gerichtlich die Herausgabe der Wohnung und die Zahlung der ausstehenden Mieten.

Bedenken Sie, dass der Mieter die Möglichkeit hat, eine fristlose Kündigung durch Nachzahlung der Mietrückstände unwirksam zu machen. Dies gilt jedoch nicht für die ordentliche Kündigung. Wenn Sie sich als Vermieter in einer solchen Situation befinden, ist es ratsam, beide Kündigungsarten parallel auszusprechen.


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Was ist die Schadensminderungspflicht im Mietrecht und wie wirkt sie sich auf Rechtsanwaltskosten aus?

Die Schadensminderungspflicht im Mietrecht verpflichtet sowohl Mieter als auch Vermieter dazu, Schäden im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis so gering wie möglich zu halten. Diese Pflicht basiert auf § 254 BGB und hat erhebliche Auswirkungen auf die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten.

Grundlagen der Schadensminderungspflicht

Im Mietrecht bedeutet die Schadensminderungspflicht, dass Sie als Mieter oder Vermieter aktiv werden müssen, um Schäden zu begrenzen oder zu verhindern. Wenn Sie beispielsweise als Mieter einen Wasserschaden bemerken, müssen Sie umgehend den Vermieter informieren und gegebenenfalls selbst erste Maßnahmen ergreifen, um größere Schäden zu vermeiden.

Auswirkungen auf Rechtsanwaltskosten

Die Schadensminderungspflicht wirkt sich direkt auf die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten aus. Grundsätzlich sind Anwaltskosten nur dann als Schadensersatz erstattungsfähig, wenn ihre Entstehung notwendig und zweckmäßig war. Hier einige konkrete Auswirkungen:

  1. Einfache Fälle: Bei rechtlich einfach gelagerten Fällen, wie einer ersten Mahnung wegen Mietrückständen, kann die sofortige Beauftragung eines Anwalts durch einen Großvermieter gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen. In solchen Situationen wird von Ihnen erwartet, dass Sie zunächst selbst aktiv werden.
  2. Komplexe Fälle: Bei komplexeren rechtlichen Fragestellungen oder wenn vorherige Kommunikationsversuche gescheitert sind, kann die Einschaltung eines Anwalts hingegen als notwendig und somit erstattungsfähig angesehen werden.
  3. Wiederholte Verstöße: Wenn ein Mieter wiederholt gegen Mietvertragspflichten verstößt und auf Mahnungen nicht reagiert, kann die Beauftragung eines Anwalts auch bei einfacheren Sachverhalten gerechtfertigt sein.

Besonderheiten für Großvermieter

Für Großvermieter gelten oft strengere Maßstäbe. Von ihnen wird erwartet, dass sie über ausreichendes Fachwissen und Personal verfügen, um einfachere mietrechtliche Angelegenheiten selbst zu handhaben. Die Beauftragung eines Anwalts für Routineaufgaben wie erste Mahnungen oder einfache Kündigungen kann hier schnell als Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht gewertet werden.

Praktische Bedeutung für Sie

Wenn Sie als Mieter oder Vermieter mit einer mietrechtlichen Situation konfrontiert sind, sollten Sie stets abwägen, ob die Einschaltung eines Anwalts wirklich notwendig ist. Bedenken Sie dabei:

  • Ist der Fall rechtlich komplex?
  • Haben Sie bereits selbst versucht, das Problem zu lösen?
  • Handelt es sich um einen wiederholten Verstoß oder eine einmalige Angelegenheit?

Indem Sie diese Aspekte berücksichtigen, können Sie das Risiko minimieren, später für unnötige Anwaltskosten aufkommen zu müssen oder diese nicht erstattet zu bekommen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Verzug

Verzug tritt im rechtlichen Kontext ein, wenn eine Person eine fällige Leistung nicht erbringt, obwohl sie diese hätte leisten müssen. Im Mietrecht bedeutet das, dass der Mieter mit der Zahlung seiner Miete im Rückstand ist, wenn er am dritten Werktag eines Monats nicht gezahlt hat (§ 286 BGB).

Beispiel: Wenn der Mieter die Miete für Januar bis zum dritten Werktag im Januar nicht zahlt, befindet er sich im Verzug.

Im Verzug befindliche Mieter tragen das Risiko weiterer Konsequenzen wie Mahnkosten oder anwaltlichen Gebühren.

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Kündigungsrecht

Das Kündigungsrecht im Mietverhältnis legt fest, unter welchen Bedingungen eine Vertragspartei den Mietvertrag beenden kann. Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn zum Beispiel der Mieter mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist (§ 543 BGB).

Beispiel: Ein Mieter hat seit zwei Monaten keine Miete gezahlt. Dem Vermieter steht das Recht zur fristlosen Kündigung zu.

Unterschiede bestehen zwischen der außerordentlichen (fristlosen) und der ordentlichen Kündigung, die gesetzliche Fristen einzuhalten hat.

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Schadensminderungspflicht

Die Schadensminderungspflicht besagt, dass der Geschädigte verpflichtet ist, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten (§ 254 Abs. 2 BGB). Sie kann beeinflussen, ob zum Beispiel Anwaltskosten erstattet werden.

Beispiel: Der Vermieter vermeidet höhere Anwaltskosten, indem er zunächst versucht, den Mieter zur Zahlung zu bewegen.

Bei Nichterfüllung dieser Pflicht kann die Erstattungsfähigkeit von bestimmten Kosten, wie Anwaltskosten, in Frage stehen.

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Anwaltskosten

Anwaltskosten umfassen die Honorare und Gebühren, die für die rechtliche Vertretung durch einen Anwalt anfallen. Im Mietrecht können diese Kosten bei Kündigungen relevant werden und oft vom Mieter getragen werden, wenn er seine Pflichten verletzt hat (§ 91 ZPO).

Beispiel: Der Vermieter beauftragt bei Mietrückständen einen Anwalt zur Kündigung, und der Mieter muss diese Kosten übernehmen.

Relevanz besteht, wenn die anwaltliche Beauftragung als notwendig und zweckmäßig bewertet wird.

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Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung beendet ein Mietverhältnis sofort und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Vorausgesetzt sind schwerwiegende Gründe wie erhebliche Mietrückstände, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen (§ 543 BGB).

Beispiel: Der Mieter zahlt über zwei Monate keine Miete, woraufhin der Vermieter fristlos kündigt.

Im Unterschied zur ordentlichen Kündigung benötigt diese keine Kündigungsfrist.

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Eigentumsvorbehalt

Im Text wurde kein direkter Bezug zu einem Eigentumsvorbehalt gefunden, daher ist ein dieser Begriff im gegebenen Kontext nicht relevant.

Achten Sie darauf, dass der Eigentumsvorbehalt in anderen Vertragsarten auftritt und das Eigentum an einer Sache erst nach vollständiger Zahlung übergeht.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 280 Abs. 1 BGB: Dieser Paragraph regelt die Schadensersatzpflicht bei Pflichtverletzungen. Wenn eine Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, kann die andere Partei einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Im vorliegenden Fall hat der Beklagte seinen Mietzahlungen nicht nachgekommen, wodurch dem Kläger zusätzliche Kosten für die Beauftragung eines Anwalts entstanden sind.
  • § 7 Abs. 1 des Mietvertrages: Dieser Paragraph legt fest, wann die Mietzahlungen fällig sind und ab wann der Mieter in Verzug gerät. Im vorliegenden Fall befindet sich der Beklagte ab dem 3. Werktag des Monats im Verzug, was bedeutet, dass er die Konsequenzen seiner verspäteten Zahlungen, inklusive der Anwaltskosten, zu tragen hat.
  • § 254 Abs. 2 BGB: Hier wird die Pflicht zur Schadensminderung beschrieben, was bedeutet, dass eine Partei Maßnahmen ergreifen muss, um zu verhindern, dass ihr Schaden größer wird. Der Beklagte hat nicht nachgewiesen, dass die Beauftragung eines Anwalts in seinem Fall nicht notwendig war; im Gegenteil, die Umstände rechtfertigen diese Entscheidung des Klägers, um sich vor weiteren finanziellen Schäden zu schützen.
  • § 91 Abs. 1 ZPO: Diese Regelung besagt, dass die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Da der Kläger in diesem Urteil obsiegt hat, muss der Beklagte die vollständigen Kosten des Rechtsstreits und damit auch die Anwaltskosten übernehmen.
  • § 708 Nr. 11 ZPO: Dieser Paragraph betrifft die vorläufige Vollstreckbarkeit von Urteilen. Im vorliegenden Fall wurde das Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt, was dem Kläger ermöglicht, auch ohne den Endentscheid des Verfahrens die Forderung durchzusetzen. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass der Beklagte die ihm auferlegten Zahlungen schnell erfüllen kann.

Das vorliegende Urteil

AG Friedberg – Az.: 2 C 1008/23 – Urteil vom 25.03.2024


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