Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Leistungen im Bereich des Mietrechts interessieren. Unsere Kanzlei ist neben zahlreichen weiteren Rechtsgebieten seit Jahren erfolgreich im Bereich des Mietrechts tätig. Dabei treten hauptsächlich Probleme im Bereich der Miete von Räumlichkeiten auf. Das Mietrecht umfasst sowohl die An- und Vermietung von Wohnraum als auch die Geschäftsraummiete. Wir beraten und vertreten Mieter und Vermieter bundesweit aus dem gewerblichen und privaten Mietrecht.
Unfaire und nichtige Mietklauseln von Anfang an vermeiden
Eine anwaltliche Beratung ist häufig schon bei der rechtsicheren Gestaltung eines Mietvertrages zu empfehlen. In der Praxis werden oftmals aber Formularmietverträge verwendet, die üblicherweise aus einem Zeitschriftenhandel stammen oder eine Partei, meist der Vermieter, schon jahrelang ungeprüft immer wieder benutzt. Hier ist zu beachten, dass es im Mietrecht immer auf den Einzelfall ankommt und kein Mietverhältnis dem anderen gleicht. Zudem wird das Wohnraummietrecht durch aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofes oftmals modifiziert, wodurch die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung in älteren Mietverträgen nicht berücksichtigt wird. Ein individuell ausgearbeiteter Mietvertrag kann den Parteien somit bereits im Voraus eine Menge Ärger ersparen. Mit unserer mehr als 30-jährigen Erfahrung im Mietrecht beraten wir Sie kompetent in der Gestaltung Ihres Mietvertrages. Gerade als Mieter von Wohnraum, der aufgrund der sozialen Stellung häufig schutzbedürftig ist, sollte man ohne anwaltlichen Rat keinen Mietvertrag unterschreiben, da der Vermieter häufig mehr fordert als im zusteht.
Mieterhöhung erhalten? Lassen Sie sich nicht alle gefallen
Ein weiterer Streitpunkt im Rahmen von Mietverhältnissen stellt die Mieterhöhung dar. Hier ist zu beachten, dass der Vermieter von Wohnraum die Miete nicht nach Gutdünken erhöhen darf. Die Erhöhung des Mietzinses unterliegt einer klaren gesetzlichen Regelung. So besteht für den Mieter in bestimmten beispielsweise ein Sonderkündigungsrecht und die Kappungsgrenze ist ebenfalls zu beachten. Für den juristischen Laien ist das Auffinden der richtigen Gesetze allerdings äußerst schwierig und das Prüfen der Anspruchsvoraussetzungen ohne einschlägige Vorkenntnisse kaum zu bewältigen. Gerne prüfen wir für Sie, ob die vom Vermieter geforderte Mieterhöhung wirksam ist. Eine gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen durch unsere Kanzlei ist ebenfalls möglich. Natürlich beraten und vertreten wir auch Vermieter, deren Mieter eine ordnungsgemäße Mieterhöhung verweigern. In diesem Fall muss der Vermieter auf Zustimmung des Mieters klagen.
Minderung der Miete: Wir wissen auf was es ankommt
Bei Mängeln an der Mietsache wird die Miete automatisch, also kraft Gesetzes, gemindert. Der Mieter muss die Minderung demnach weder beantragen noch genehmigen lassen, sondern einfach die Mietzahlung kürzen. Eine Minderung wegen eines Mangels kommt jedoch nur in Betracht, wenn der Mangel nicht unerheblich ist, der Mieter den Mangel vor Vertragsunterzeichnung nicht kannte und er den Mangel auch nicht schuldhaft verursacht hat. Da der Mieter in einem solchen Fall die Miete ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter kürzen kann, entsteht oftmals Streit über die Höhe der Minderung. Liegt die Höhe der Minderung über dem rechtlichen zulässigen Abzug, können dem Mieter Kostennachteile entstehen. Eine willkürliche Zurückbehaltung der Miete birgt also trotz der gesetzlichen Regelung Gefahren für den Mieter. Aus diesem Grund sollte vor einer Minderung anwaltlicher Rat eingeholt werden. Wir stehen Ihnen in einem solchen Fall beratend zur Seite.
Ärger mit der Nebenkostenabrechnung? Mit uns nicht!
Die Nebenkostenabrechnung ist ebenfalls oftmals Grund für eine Auseinandersetzung zwischen Mieter und Vermieter. Die Umlage der Nebenkosten auf den Mieter stellt grundsätzlich eine wirksame Vereinbarung dar und ist auch die Regel. An eine solche Vereinbarung werden allerdings bestimmte Voraussetzungen für ihre Gültigkeit geknüpft. Die Betriebskostenabrechnung muss zum Beispiel hinreichend bestimmt sein, zudem ist sie an Fristen gebunden. In der Praxis sind aufgrund dieser Voraussetzungen viele Nebenkostenabrechnungen unwirksam, was schon durch falsche Ablesungen oder unzulässige Nachberechnungen begründet sein kann. Bei Problemen mit Ihrer Betriebskostenabrechnung beraten wir Sie mit all unserer Erfahrung. Falls es einen Grund für die Unwirksamkeit ihrer Nebenkosten geben sollte, werden wir ihn finden.
Kündigung des Mietverhältnisses – Wir beraten Sie gerne!
Zu großen Problemen führt nicht selten die Kündigung von Wohnraummietverhältnissen. Dabei ist beispielsweise schon zu beachten, ob der Mieter oder der Vermieter kündigen will, da es unterschiedliche Kündigungsfristen gibt. Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt immer drei Monate. Bei einer Kündigung durch den Vermieter richtet sich die Frist danach, wie lange der Mieter bereits in der Wohnung wohnt. Zudem braucht der Vermieter zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses im Gegensatz zum Mieter einen gewichtigen Grund. Ein gewichtiger Grund kann zum Beispiel eine Kündigung wegen Eigenbedarfs sein. In diesem Fall benötigt der Vermieter den Wohnraum für sich selbst oder für seine Angehörigen. Daneben ist bei schwerwiegenden Verfehlungen eine fristlose Kündigung durch die Parteien möglich. Insbesondere von Vermietern werden hier oft gravierende Fehler begangen, die durch eine kompetente und engagierte Beratung unsererseits vermieden werden können. Warten Sie nicht, bis der Fehler passiert ist und kostspielige Verfahren auf Sie zukommen.
Nehmen Sie gerne per E-Mail Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie auch online.
Unsere Hilfe im Mietrecht & WEG-Recht
Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Mietrecht und Wohneigentumsrecht. Vom Mietvertrag über Mietminderung bis hin zur Mietvertragskündigung.